16.04.2015 – Schulungsmaßnahme zeitigte in der Praxis gleich Erfolg

16.04.2015 – Schulungsmaßnahme zeitigte in der Praxis gleich Erfolg  – MOL

Küstriner Vorland

Derzeit findet eine einwöchige Schulungsmaßnahme von Polizistinnen und Polizisten des Landes Brandenburgs gemeinsam mit dem polnischen Grenzschutz und der Bundespolizeidirektion Berlin zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität statt. Ziele der Veranstaltung sind ein Informationsaustausch der unterschiedlichen Organisationseinheiten und das Kennenlernen der Arbeitsweisen des jeweils anderen. Während deutsche Polizistinnen und Polizisten es im Grenzraum mehrheitlich mit relativ frisch gestohlenen Fahrzeugen und Gegenständen zu tun haben, welche zumeist noch keine „Umrüstung“ erfuhren, richtet sich das Augenmerk der Fahnder an der polnischen Ostgrenze auf das dann bereits bearbeitete Endprodukt, welches seine künftigen Besitzer erreichen soll. Deutsche Polizeibeamte weilten bereits im Vorjahr zu einem Austausch an der polnisch/weißrussischen Grenze und luden nun zum Gegenbesuch ein. Dabei stehen auch praktische Anwendungen auf dem Plan, um mögliche Versuche einer Diebstahlsverschleierung zu entdecken und Kfz-Verbringungen zu verhindern.

 

Am 15.04.2015 fand so u.a. eine Fahrzeugkontrolle im Bereich Küstriner Vorland statt. Gegen 12:00 Uhr wurde ein VW Golf mit polnischem Kennzeichen angehalten. Beamte der Gemeinsamen Operativen Fahndung von Bundespolizei, Zoll und Inspektion Märkisch-Oderland (GOF) nahmen mit Unterstützung ihrer Kollegen vom polnischen Grenzschutz den Wagen genauer unter die Lupe. Und siehe da, die polnischen Fahnder entdeckten am Kabelbaum einer Rückleuchte eine Produktionskennnummer, welche eigentlich zu einem VW Golf gehörte, der nach Diebstahl in Fahndung stand. Anschließende Untersuchungen brachten dann weitere Fälschungsmerkmale an den Tag. Da half dem 34-jährigen Fahrer des Wagens auch nicht der Hinweis, das Auto käuflich erworben zu haben. Es wurde sichergestellt und dient nun als Beweismittel in einem Strafverfahren wegen Verdacht des Diebstahls und der Urkundenfälschung. Wie sich herausstellte, stand der Lenker des Golfs auch noch unter Einwirkung von Betäubungsmitteln. In diesem Zusammenhang erfolgte eine weitere Anzeige.      

Quelle: Internetwache Brandenburg