16.04.2015 – 11:23
Bad Segeberg (ots) –
Gestern (15.April 2015) gegen 14:30 Uhr wurde ein 21jähriger auf seinem Roller in der Ricklinger Straße angehalten und kontrolliert. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass der Neumünsteraner nicht die erforderliche Fahrerlaubnis hat, sondern lediglich im Besitz einer Mofa-Prüfbescheinigung ist. Im Gespräch mit dem Zweiradfahrer kam bei den Beamten der Verdacht auf, dass der 21jährige unter dem Einfluss von Drogen im Straßenverkehr unterwegs ist. Eine Blutprobe wurde entnommen, die Weiterfahrt untersagt. Der Neumünsteraner muss sich nun wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und des Führens eines Kfz unter Einfluss berauschender Mittel verantworten. Die Polizei wird auch zukünftig ein Augenmerk auf die Fahrtauglichkeit richten und weitere Kontrollen durchführen.
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