IM-MV: Innenminister Caffier begrüßt Kompromiss zur Festlegung von Mindestspeicherungsfristen

15.04.2015 – 12:27

Schwerin (ots) – Innenminister Lorenz Caffier begrüßt den vom Bundesinnenministerium und Bundesjustizministerium gefundenen Kompromiss zur Neuregelung der Mindestspeicherungsfristen für bestimmte Telekommunikationsdaten.

„Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Die Festlegung von Mindestspeicherungsfristen ist ein unverzichtbares Instrument für eine effektive Verfolgung und Aufklärung schwerer und schwerster Straftaten. Wir brauchen dieses Werkzeug, um die Bürgerinnen und Bürger besser vor Kriminellen und Terroristen zu schützen“, erklärt Innenminister Lorenz Caffier.

Als Beispiel nannte Lorenz Caffier Ermittlungen bei Tötungsdelikten. Dort spielt die Erhebung zeitlich zurückliegender Telekommunikationsdaten eine maßgebliche Rolle. Insbesondere dann, wenn das Opfer erst nach Tagen oder Wochen aufgefunden wird. Die bei den Anbietern von Telekommunikationsdiensten gespeicherten Daten können einen wichtigen Ermittlungsansatz bieten, wegen der fehlenden Regelung zu Mindestspeicherungsfristen ist deren Erhebung und Auswertung bislang aber nur noch sehr eingeschränkt möglich.

Auch im Bereich Cybercrime ist die Mindestspeicherungsfrist unerlässlich, wenn durch Hackerangriffe Kundendaten gestohlen werden. Diese Daten werden oft in Undergroundforen weitergegeben, verschiedene Tätergruppen haben damit in der Vergangenheit z.B. Accounts bei Shopping-Portalen angelegt und eingekauft. Obwohl hierbei eine Vielzahl von Daten anfielen, sind sie für die Ermittlungen meistens nicht mehr erhebbar gewesen, weil bei den Dienste-Anbietern die Speicherfristen regelmäßig abgelaufen waren.

„Mit dem gefunden Kompromiss bekommen unsere Sicherheitsbehörden nun endlich Rechtssicherheit, um Kriminellen wie z.B. Mördern, Pädophilen, Extremisten und Terroristen das Handwerk legen zu können. Als Innenminister habe ich mich stets für eine befristete Mindestspeicherung mit Augenmaß eingesetzt. Diese ist mit den heute vorgestellten Leitlinien, die unter anderem einen strengen Richtervorbehalt vorsehen, gefunden worden.“

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Quelle: news aktuell / dpa