15.04.2015 – 11:54
Landkreis Tuttlingen (ots) – Die Staatsanwaltschaft Rottweil hat gegen einen 34-jährigen Mann aus Tuttlingen Antrag auf Eröffnung des Hauptverfahrens im Sicherungsverfahren bei dem Landgericht Rottweil gestellt.
Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, am 12. Dezember 2014 in dem von ihm bewohnten Gebäude in Tuttlingen seine Mutter getötet zu haben, als diese nach einem Besuch in der Wohnung des Beschuldigten wieder nach Hause gehen wollte. Nach den Ermittlungen hat der Beschuldigte mit der Tötungshandlung in seiner Wohnung begonnen. Nachdem die Getötete zunächst noch in einen Kellerraum flüchten konnte, verlagerte sich das weitere Tatgeschehen in diesen Bereich. Der Beschuldigte wurde am Tattag vorläufig festgenommen und wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft vorläufig untergebracht.
Aufgrund der durchgeführten Ermittlungen, insbesondere der durchgeführten Begutachtung des Beschuldigten ist derzeit von dessen Schuldunfähigkeit zur Tatzeit auszugehen, weshalb keine Anklage erfolgen konnte, sondern ein Antrag im Sicherungsverfahren mit dem Ziel einer Unterbringung des Beschuldigten gestellt wurde.
Grundke Erster Staatsanwalt
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