14.04.2015 – 15:32
Rampe (ots) – Am 5. Februar 2015 informierte das Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern über eine Verteilaktion von NPD-Propagandamaterial an Schulen.
Die folgenden weiterführenden Informationen sollen insbesondere die Handlungssicherheit bei einer möglichen Konfrontation mit derartigen Materialien erhöhen.
Neben den Aspekten der Strafbarkeit und Jugendgefährdung, die in diesem Zusammenhang seit den ersten Feststellungen vergleichbarer Materialien in unserem Land im Jahr 2005 regelmäßig zu prüfen sind, sollte folgender Grundsatz weiteren Betrachtungen vorangestellt werden:
Für Eltern wie auch Schulen bzw. Lehrerinnen und Lehrer als potenzielle Empfänger solcher Materialien besteht das vorrangige Ziel in diesem Themenfeld, ebenso wie für die Polizei, zunächst einmal darin, zu verhindern, dass Rechtsextremisten ihr Propagandamaterial überhaupt an unsere Kinder und Jugendlichen verteilen,
- und zwar unabhängig von
Berichterstattungen über einzelne Verteilaktionen derartiger Materialien und über rechtliche Bewertungen des jeweiligen Inhalts.
Aus diesem Grund arbeitet das Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern hier u.a. eng mit dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur und den Schulämtern des Landes zusammen.
Dem aktuellsten Fall (siehe PM LKA M-V vom 05.02.2015) ging die Ankündigung einer bundesweiten Verteilung der JN als Jugendorganisation der NPD voraus. Darin gaben die Rechtsextremisten vor, Aufklärung zur Bombardierung Dresdens im Jahr 1945 betreiben zu wollen und zu diesem Zweck u.a. CDs mit entsprechendem Material an Schulen im gesamten Bundesgebiet zu versenden.
Nach bisherigem Kenntnisstand haben solche Postsendungen derzeit in Mecklenburg-Vorpommern Schulen in Neubrandenburg, Schwerin, Stralsund und Parchim erhalten.
Bereits über die Ankündigung hat das Landeskriminalamt das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur umgehend in Kenntnis gesetzt, verbunden mit einer an das Lehrpersonal gerichteten Handlungsempfehlung. Zudem ist durch das Landeskriminalamt über die Schulämter des Landes eine Handreichung für die Lehrerinnen und Lehrer zum Umgang mit dem rechtsextremistischen Propagandamaterial herausgegeben worden.
Auch in Zukunft erfordert die Verhinderung dieser Art von Einflussnahme durch Rechtsextremisten auf die Bildung und Erziehung der Jüngsten unserer Gesellschaft neben den präventiven und aufklärenden Maßnahmen der unterschiedlichen verantwortlichen Ressorts insbesondere eine schnelle Informationsübermittlung an die Ermittlungsbehörden sowie Bildungseinrichtungen.
Das Landeskriminalamt empfiehlt, derartiges sogenanntes „Bildungsmaterial“ unabhängig bzw. bereits im Vorfeld von abschließenden rechtlichen Bewertungen an die örtlich zuständige Polizeidienststelle zu übergeben. Diese Verfahrensweise ermöglicht einen verhältnismäßig umfassenden Überblick über den tatsächlichen Umfang von Verteilaktionen.
Siehe dazu auch Drucksache 06/3709 des Landtags Mecklenburg-Vorpommern
Rückfragen bitte an:
Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle
Michael Schuldt
Telefon: 03866/64-8700
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