14.04.2015 – 12:45
Reutlingen (ots) – Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Stuttgart und des Polizeipräsidiums Reutlingen:
(Nachtrag zur Pressemitteilung vom 09.04.2015, 12.23 Uhr)
Nach dem unbekannten Radfahrer, der am Abend des 8. April 2015, auf dem Neckarradweg zwischen Wernau und Köngen eine 24-jährige Joggerin angegriffen hat, fahndet die Polizei zwischenzeitlich mit einem Phantombild.
Wie bereits am 9. April 2015 berichtet, war der Unbekannte der jungen Frau mit dem Rad aus Richtung Wendlingen entgegen gekommen, hatte dann gewendet und sie ein Stück weit verfolgt. Als er die Frau eingeholt hatte, stieg er vom Rad, und versuchte, die 24-Jährige vom Weg wegzuzerren. Dies scheiterte an der heftigen Gegenwehr der Frau, die außerdem um Hilfe rief. Schließlich ließ der Unbekannte von seinem Opfer ab und fuhr mit dem Rad in Richtung Wernau davon.
Aufgrund der Presseveröffentlichung haben sich weitere Frauen gemeldet, denen Ende März/Anfang April ein Mann mit ähnlichem Aussehen auf einem Fahrrad in der fraglichen Gegend aufgefallen war, der ihnen mit dem Rad gefolgt war. Zu derartigen, körperlichen Übergriffen wie am 8. April 2015 war es aber bis dahin nicht gekommen.
Nochmals die Personenbeschreibung des Verdächtigen:
- etwa 25 bis 30 Jahre alt - 175 -180 cm groß, stämmige Statur, rundliches Gesicht - dunkle, kurze, lockige Haare - dunkler, dichter Oberlippenbart - am 8. April 2015 war er bekleidet mit grauem, weit geschnittenem Pulli und grauer Jogginghose, er trug eine graue Wollmütze - sprach Deutsch ohne erkennbaren Akzent
Oft scheuen sich Zeugen, bei der Polizei anzurufen, weil sie niemanden falsch verdächtigen möchten. Dies braucht niemand zu befürchten: Die Kriminalpolizei geht jedem Hinweis mit der gebotenen Sorgfalt nach.
Wer eine Person kennt, die Ähnlichkeit mit dem Phantombild hat, oder andere Hinweise auf den Gesuchten geben kann, wird gebeten, sich unter Tel. 0711/39900 bei der Polizei zu melden. (ak)
Hinweis: Die Redaktionen erhalten das Phantombild per E-Mail. Es ist ausschließlich zu Fahndungszwecken in Verbindung mit dem o.g. Sachverhalt bestimmt und ist nach späterer Fahndungserledigung zu löschen.
Rückfragen bitte an:
Andrea Kopp (ak), Tel. 0711/942-1101
Polizeipräsidium Reutlingen
Telefon: 07121 942-0
E-Mail: reutlingen.pp.stabst.oe@polizei.bwl.de
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