POL-TUT: Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Rottweil und des Polizeipräsidiums Tuttlingen vom 10. April 2015

10.04.2015 – 14:19

Landkreis Rottweil (ots) – Brand eines Wohnhauses in Epfendorf am 9. April 2015 wurde vorsätzlich gelegt – Staatsanwaltschaft Rottweil hat einen Haftantrag wegen eines versuchten Tötungsdelikts und wegen schwerer Brandstiftung gegen die 59-jährige Hausbesitzerin beim Amtsgericht Rottweil gestellt

Beamte des Kriminalkommissariats Freudenstadt haben am Freitagvormittag die 59-jährige Hausbesitzerin, nachdem sie aus dem Krankenhaus entlassen wurde, vorläufig festgenommen.

Nach Durchführung der ersten, polizeilichen Ermittlungen sind tatsächliche Anhaltspunkte dafür gegeben, dass die stark alkoholisierte Frau in ihrem Wohnhaus am Donnerstagnachmittag, gegen 14 Uhr, den Brand vorsätzlich gelegt hat. Der dadurch entstandene Sachschaden wird auf circa 400.000 Euro beziffert. Ihr 58-jähriger Ehemann befand sich, zum Zeitpunkt des Brandausbruchs, im Dachgeschoss und konnte sich gerade noch rechtzeitig in Sicherheit bringen. Er hatte sich durch die intensive Hitzeeinwirkung leichte Verletzungen zugezogen.

Die Staatsanwaltschaft Rottweil hat beim zuständigen Amtsgericht Rottweil, Haftantrag wegen eines versuchten Tötungsdelikts und wegen schwerer Brandstiftung gestellt.

Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft Rottweil hatte die 59-Jährige durch die schwere Brandstiftung billigend in Kauf genommen, dass ihr Ehemann in den Flammen umkommt.

Eine ergänzende Pressemitteilung wird für den 13. April 2015 angekündigt. Wir bitten um Verständnis, dass bis dahin -weder durch die Staatsanwaltschaft Rottweil, noch durch das Polizeipräsidium Tuttlingen- keine weiteren Presseauskünfte gegeben werden können, da noch weitere Ermittlungen initiiert und durchgeführt werden müssen.

Rückfragen bitte an:

Thomas Sebold
Polizeipräsidium Tuttlingen
Pressestelle
Telefon: 07461 941-114
E-Mail: tuttlingen.pp.stab.oe@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/

Quelle: news aktuell / dpa