09.04.2015 – 10:39
Salzgitter (ots) – Verkehrsunfall Salzgitter Bad, Kreuzung Bergstraße/Hinter dem Salze, 08.04.2015, 08.10 Uhr Am Mittwochmorgen hinterließ ein Unfall mit drei beteiligten Fahrzeugen auf der Kreuzung Hinter dem Salze und der Bergstraße ein Schaden von rund 12000 Euro. Eine 75-jährige Autofahrerin wollte die Kreuzung von der Bergstraße geradeaus überqueren und würgte ihren Mazda ab. Als sie wieder anfuhr, übersah sie den von rechts auf der bevorrechtigten Straße Hinter dem Salze fahrenden Caddy eines 65-jährigen Fahrers. Durch den Aufprall wurde der Mazda der 75-jährigen Autofahrerin noch gegen den ihr entgegenkommenden Renault einer 20-jährigen Fahrerin geschoben. Alle beteiligten blieben bei dem Unfall unverletzt
Diebstahl aus Handtasche Salzgitter-Lebenstedt, Alber-Schweitzer-Straße, Einkaufszentrum Citycarree, 07.04.2015, 11.20 Uhr Am Dienstagvormittag, gegen 11.30 Uhr, wurde einer 71-jährigen Frau von einem unbekannten Täter aus ihrer Handtasche ein rotes Kartenetui entwendet. Die 71-Jährige stand gerade vor dem Regal mit Katzenfutter, ihre Handtasche hatte sie in ihrem Einkaufswagen und hielt die Tragegurte fest, als sie plötzlich ein Ziehen an der Handtasche bemerkte. Als sie sich dann umdrehte, sah sie wie ein dunkel gekleideter junger Mann sich von ihr entfernte. Als sie sofort nachsah, stellte sie den Verlust des Kartenetuis fest. Der junge Mann hatte ein dunkles Cappy auf dem Kopf. Er soll zwischen 165 und 170 cm groß und schlank gewesen sein. Hinweise an die Polizei Salzgitter: 05341-1897-215
Mofafahrer ohne Führerschein und mit erloschener Betriebserlaubnis unterwegs Salzgitter-Lebenstedt, Neißestraße, 07.04.2015, 17.15 Uhr Am Dienstagabend fiel einem 38-jährigen Autofahrer auf der Neißestraße ein Mofa auf, der mit drei Personen unterwegs war. Außerdem soll der Mofafahrer dem Autofahrer die Vorfahrt genommen haben. Die eingesetzten Polizeibeamten stellten dann fest, dass der 16-jährige Mofafahrer mit einem Roller im öffentlichen Verkehr unterwegs gewesen war, dessen Betriebserlaubnis erloschen war. Außerdem konnte er nicht die erforderliche Fahrerlaubnis vorweisen. Zu alle dem hatten die beiden Mitfahrer( 15 und 17 Jahre alt) während der Fahrt auf dem Roller keinen Helm auf.
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