09.04.2015 – 10:38
Darmstadt (ots) – Ein „teures Schlüsselerlebnis“ hatte am Mittwochabend (8.4.2015) ein 54-jähriger Mann, der den Wagenschlüssel eines 22-jährigen Bekannten bei der Polizei abholen wollte, den die Beamten bereits am Dienstagnachmittag aufgrund von zwei Haftbefehlen festgenommen hatten (wir haben berichtet). Bei der Überprüfung des 54-Jährigen stellte sich heraus, dass für ihn ein Erzwingungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Darmstadt wegen einer nicht beglichenen Geldbuße in Höhe von 100 Euro vorlag. Da er auf die Alternative – 10 Tage Erzwingungshaft – verzichten wollte, zahlte er die 100 Euro ein. Den Schlüssel des Wagens bekam er aber dennoch nicht, da er keinerlei Eigentumsnachweis für das Auto vorlegen konnte.
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ots Originaltext: Polizeipräsidium Südhessen Digitale Pressemappe: http://www.polizeipresse.de/p_story.htx?firmaid=4969
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