08.04.2015 – 11:32
Diepholz (ots) – +++ Stemshorn – Verkehrsunfall +++
Gestern Abend gegen 17:30 Uhr ereignete sich auf der Steiniger Straße in Stemshorn ein Verkehrsunfall unter Beteiligung eines Ackerschleppers aus dem Kreis Minden-Lübbecke. Das landwirtschaftliche Fahrzeug fuhr auf der Bundesstraße 51 aus Richtung Osnabrück nach Diepholz. In Höhe der Ortschaft Stemshorn bog er nach rechts in die Steininger Straße nach Lemförde ab. Beim Abbiegevorgang löste sich aus unbekannter Ursache das linke Vorderrad des Tankanhängers und geriet dabei unter den Tank und riss die hintere Achse ab. Hierbei entstand ein Riss im Tank, so dass etwa 15000 Liter Schweinegülle auf die Fahrbahn ausliefen. Durch den Aufprall des Tankanhängers wurde zudem die Fahrbahndecke beschädigt. Am Tankanhänger entstand ein Sachschaden von etwa 50.000 Euro.
+++ Drebber – Wohnhauseinbruch +++
Am Ostermontag, zwischen 14:30 Uhr und 17:00 Uhr, verschafften sich Einbrecher durch Einschlagen einer Fensterscheibe Zutritt zu einem Wohnhaus in der Straße „Zum Bauernbruch“. Im Haus durchsuchten die Täter diverse Räumlichkeiten und entwendeten etwas Bargeld sowie ein Sparbuch. Die Polizei in Diepholz sucht nun unter 05441-9710 nach Zeugen, die sachdienliche Hinweise geben können.
+++ Bassum – Aufgeklärte Verkehrsunfallflucht +++
Ein 49-jähriger Sattelzugmaschinen-Fahrer aus der Slowakei befuhr am Dienstag, gegen 09:00 Uhr, die B 51 nach Bremen. In Höhe der Abfahrt Syke kam er nach rechts von der Fahrbahn ab und landete im Seitenraum. Dort touchierte er die Leitplanke und prallte mit dem Führerhaus gegen ein großes Straßenhinweisschild. Ein Zeuge beobachtete den Unfall und sprach den Verursacher an. Doch dieser verstand ihn nicht, betrachtete den Schaden und setzte dann seine Fahrt unerlaubt fort. Bei der sofort eingeleiteten Nahbereichsfahndung trafen die Beamten den Unfallverursacher etwa 10 km entfernt in der Ortschaft Fahrenhorst parkend und telefonierend auf einem Seitenstreifen an. Da ein Strafverfahren eingeleitet wurde und der Unfallverursacher seinen festen Wohnsitz nicht in Deutschland hat, wurde eine Sicherheitsleistung angeordnet. Die Schadenshöhe betrug etwa 12.500 Euro.
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