07.04.2015 – 14:47
Burg (ots) – Am Ostersonntag hat eine Streife aus Burg die Ausfahrt zweier Motorrollerfahrer beendet, weil diese mit frisierten Gefährten unterwegs waren, für die sie keine Fahrerlaubnis besaßen.
Im Rahmen der Streife kontrollierten die Beamten ein Trio von Mofafahrern, das um 19.35 Uhr in Buchholz den Wirtschaftsweg Unterm Cleve in Richtung Kuden befuhr. Anlass waren zunächst veraltete Versicherungskennzeichen, die an zwei von drei Fahrzeugen angebracht waren. Die aktuell gültigen Kennzeichen hatten die Jugendlichen jedoch bei sich und konnten sie vorlegen. Was sie nicht vorlegen konnten, waren entsprechende Führerscheine, die sie für das Fahren ihrer frisierten Zweiräder benötigt hätten. Denn dank eigens vorgenommener technischer Veränderungen brachten ihre Zweiräder es auf 60-70 km/h anstatt der erlaubten 25 km/h. Die Beamten untersagten den 16 und 17 Jahre alten Betroffenen die Weiterfahrt bis zur Umrüstung der Roller auf den Ursprungszustand und informierten die beiden über die Fertigung einer Anzeige wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
Merle Neufeld
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