POL-VER: ++ Polizei Achim kontrollierte 152 Fahrzeugführer ++

07.04.2015 – 14:11

Landkreis Verden (ots)

Polizei Achim kontrollierte 152 Fahrzeugführer Achim. Insbesondere mit der Zielrichtung, alkoholisierte und unter  Drogen stehende Fahrzeugführer festzustellen, hielten am  Dienstagvormittag Polizisten der Polizeiinspektion Verden/Osterholz  Verkehrsteilnehmer an der Embser Landstraße an. Gemeinsam mit Beamten des Hauptzollamtes in Bremen kontrollierten sie zwischen 5 Uhr und 12 Uhr insgesamt 152 Fahrzeuge und deren Insassen. Zwei Fahrzeugführer  stehen in Verdacht, berauscht mit ihren Autos unterwegs gewesen zu  sein. Die Vortests ergaben, dass der eine Cannabis und der andere  Kokain konsumiert hatte. Beiden berauschten Fahrern wurde die  Weiterfahrt an Ort und Stelle untersagt. Jeweils eine Blutentnahme  sowie die Einleitung jeweils eines Verfahrens gegen die Fahrer waren  die Folge. Beide haben mit einem Fahrverbot zu rechnen. Einer der  beiden versuchte noch, sich während der Kontrolle durch die Nennung  eines falschen Namens aus der Bredouille zu retten. Den Beamten fiel  der Schwindel auf - ein weiteres Verfahren wegen der Angabe falscher  Personalien war die Folge. Ein Autofahrer saß ohne Führerschein am  Steuer, er wird sich wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten  müssen. Gegen einen Autofahrer leiteten die Beamten ein  Strafverfahren wegen Urkundenfälschung ein, da er falsche Kennzeichen an seinen Pkw angebracht hatte. Das Fahrzeug war überhaupt nicht  zugelassen, Steuern entrichtete er somit ebenfalls nicht dafür. Daher muss sich der Mann zudem wegen einer Straftat nach dem  Kraftfahrzeugsteuergesetz verantworten. Gegen zwei Fahrer  ausländischer Fahrzeuge wurden Ermittlungsverfahren wegen  Steuerhinterziehung eingeleitet, da ihre Autos im Ausland zugelassen  waren, obwohl die Personen in Deutschland wohnen. Ein weiterer  Verkehrsteilnehmer war offensichtlich als Schwarzarbeiter  beschäftigt. Ansonsten stellen die Beamten darüber hinaus insgesamt 40  Verkehrsordungswidrigkeiten fest, die sie zur Hälfte mündlich, also  ohne Erhebung eines Bußgeldes, verwarnten. 

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Quelle: news aktuell / dpa