POL-WOB: Fahren unter Drogeneinfluß in zwei Fällen 03/04.04.2014

05.04.2015 – 11:13

Wolfsburg (ots) – Wegen Fahren unter Drogeneinfluß müssen sich gleich zwei Verkehrsteilnehmer verantworten. In dem ersten Fall befuhr ein 19 jähriger Gifhorner am 04.04.15, gegen 20.30 Uhr mit seinem VW Golf die Heinrich-Nordhoff-Straße in Richtung Fallersleben. Einer dahinter befindlichen Polizeistreife fiel dieser Fahrzeugführer auf, da er mit erheblich überhöhter Geschwindigkeit unterwegs war. Im Rahmen der danach stattfindenden Verkehrskontrolle konnten die Polizeibeamten körperliche Auffälligkeiten feststellen, die auf Drogenkonsum vor Fahrtantritt hindeuten. Nach erfolgter Blutentnahme auf der Dienststelle, wurde die Weiterfahrt für 24 Stunden untersagt. Neben der Geldbuße und dem anstehenden Fahrverbot, droht dem 19 Jährigen noch eine Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Im zweiten Fall wurde am 03.04.15, gegen 15.20 Uhr, ein 22 Jähriger Wolfsburger auf der Mecklenburger Straße mit seinem VW Golf einer Verkehrskontrolle unterzogen. Bei dieser Kontrolle konnten die Polizeibeamten vor Ort ebenfalls körperliche Auffälligkeiten feststellen, die auf Drogenkonsum hindeuten. Vom Fahrzeugführer wurde eingeräumt, dass er schon seit einiger Zeit täglich Marihuana konsumiert. In diesem Falle wurde ebenfalls eine Blutprobe entnommen und die Weiterfahrt untersagt. Die Strafandrohung verläuft analog zum ersten Fall.

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Quelle: news aktuell / dpa