Polizei Düren [Pressemappe]
Jülich (ots) – Als Unfallbeteiligter muss man mindestens seine Personalien und seine Art der Verwicklung in das Unfallgeschehen angeben. An diese Pflichten erinnerte sich ein Autofahrer aus Jülich erst recht spät, nachdem er seinen Wagen am … Lesen Sie hier weiter…