27.03.2015 – 12:05
Kassel (ots) – Es ist noch nicht lange her, da wurden PC mit einer Schadsoftware befallen, die diese blockierten. Unter einem Vorwand wurden vom Nutzer des PC 100 Euro gefordert, um von Strafe für den Besuch von pornografischen Seiten oder Lizenzverstößen abzusehen und den PC wieder freizuschalten.
Seit April 2014 sind Android-Smartphones von dieser Art Schadsoftware befallen. Um sein Smartphone von der Schadsoftware zu befreien, kann man den Versuch unternehmen, das Gerät auszuschalten, um es anschließend im abgesicherten Modus hochzufahren. Wie das funktioniert ist abhängig vom Gerätehersteller. In vielen Fällen kann man im abgesicherten Modus den Schaden beheben. Im abgesicherten Modus werden zwar nur die werksseitig installierten Apps aufgerufen, man hat aber dennoch die Möglichkeit, die Schadsoftware zu entfernen. Da es sich um eine Schadsoftware handelt, die aller Voraussicht nach durch eine heruntergeladene App aufgespielt wurde, die nicht aus dem Play-Store stammt, sollte man diese nun über „Einstellungen“ und weiter über „Apps“ entfernen/deinstallieren. Wie man in den abgesicherten Modus gelangt, variiert, ist vom Modell abhängig und lässt sich auch über das Internet in Erfahrung bringen.
Recht neu und nur wenige Tage bzw. Wochen alt ist eine Variante, bei der die beschriebene Vorgehensweise nicht mehr Abhilfe schafft. Hier wird vermutlich nur noch ein Werksreset helfen.
Kriminalhauptkommissar Franke vom zuständigen Kommissariat des Polizeipräsidiums Nordhessen gibt betroffenen Personen folgenden Tipp: „In den Smartphones nur Installationen von Apps aus bekannten Quellen zulassen – zu finden unter dem Menüpunkt „Sicherheit“ – und eine Antiviren-App installieren. Wenn es sich nicht um tagesaktuelle Schadsoftware handelt, sichern die Antivirenprogramme regelmäßig auch diese Gefahren ab“.
Frank Kramer -Pressestelle- Polizeioberkommissar 0561 / 910 – 1021
ots Originaltext: Polizeipräsidium Nordhessen Digitale Pressemappe: http://www.polizeipresse.de/p_story.htx?firmaid=44143
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