POL-DO: OVG Münster hat auch die zweite Entscheidung getroffen

25.03.2015 – 18:04

Dortmund (ots) – Lfd. Nr.:0458

Die Entscheidung des OVG Münster zu der vom Bundesvorsitzenden der Partei „Die Rechte“ angemeldeten Versammlung „Rock für Dortmund“ liegt dem Polizeipräsidium Dortmund jetzt vor. Auch diese Versammlung darf stattfinden. Die Dortmunder Polizei hat damit alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft.

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Quelle: news aktuell / dpa