POL-DO: Oberverwaltungsgericht Münster hat eine von zwei Entscheidungen getroffen – Rechtsextremisten dürfen am 28.03.2015 in Dortmund demonstrieren

25.03.2015 – 17:05

Dortmund (ots) – Lfd. Nr.: 0457

Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster (OVG) zu der angemeldeten Versammlung des stellvertretenden Landesvorsitzenden der Partei „Die Rechte“ liegt dem Polizeipräsidium Dortmund seit heute, 25.03.2015 vor: Demnach darf die Partei “ Die Rechte“ am 28.03.2015 in Dortmund demonstrieren. Die Entscheidung des OVG zu der vom Bundesvorsitzenden der Partei „Die Rechte“ angemeldeten Versammlung „Rock für Dortmund“ steht noch aus.

Damit hat die Dortmunder Polizei alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft, die von Rechtsextremisten angemeldeten Versammlungen zu verbieten.

An dem angemeldeten Versammlungsdatum jährt sich zum 10. Mal der Todestag des Punkers Thomas Schulz, der an diesem Tag von einem Rechtsextremisten der Dortmunder Szene erstochen worden war.

Zu der Entscheidung aus Münster äußerte sich Polizeipräsident Gregor Lange: „Im Hinblick auf die Entwicklungen in den letzten Wochen und Monaten mit Bedrohungen, Einschüchterungen und Hasskriminalität durch Rechtsextremisten haben wir es als unsere Aufgabe und Pflicht im Polizeipräsidium angesehen, gerichtlich die Grenzen des Erlaubten klären zu lassen.“

Die Dortmunder Polizei hat der Staatsanwaltschaft und den Verwaltungsgerichten konkrete Taten und Tatverdächtige benannt und die entsprechenden Ermittlungsergebnisse zur Verfügung gestellt. Hierzu zählen auch die Skandierungen von der Demonstration am 21.12.2015 über Thomas Schulz („Thomas Schulz, das war Sport, Widerstand an jedem Ort“) und Mehmet Kubasik („Mehmet hat’s erwischt“).

„Wir haben diese Erkenntnisse auch deshalb vorgelegt, weil wir zum ersten Mal eine neue Qualität im Vorgehen der Rechtsextremisten zur Einschüchterung der Öffentlichkeit erkennen. Für die Dortmunder Polizei war es sehr wichtig, insbesondere die Frage gerichtlich zu klären, ob mit der Wahl eines so symbolträchtigen Versammlungsdatums die Grenze der bei Versammlungen grundsätzlich zulässigen Provokationen überschritten wird“, so der Polizeipräsident. Am 28.03.2005 wurde der Punker Thomas Schulz von einem Rechtsextremisten erstochen. „Mit der vorliegenden Gerichtsentscheidung ist klar: Die demokratische Gesellschaft muss selbst derartige Provokationen durch Rechtsextremisten ertragen weil die Versammlungsfreiheit ein höherwertiges Grundrecht darstellt“, sagte Gregor Lange.

Damit seien die rechtlichen Möglichkeiten der Polizei ausgeschöpft. Jetzt liege der Ball allerdings bei anderen: „Es ist jetzt Sache von Politik, Justiz und Gesamtgesellschaft zu entscheiden, ob der Rechtsrahmen zum Schutz vor Hasskriminalität, Einschüchterung und Fremdenfeindlichkeit ausreicht und was unser demokratischer Rechtsstaat als Preis der Freiheit letztlich ertragen muss“, so der Polizeipräsident.

Der Auftrag von Politik und Justiz an die Polizei ist für diesen Fall allerdings klar vorgegeben: Alle friedlichen Versammlungen am 28.03.2015 sind von der Polizei zu schützen, ungeachtet der politischen Ausrichtung und der Inhalte!

Die Ausgestaltung des Rahmens, in welchem diese Versammlungen stattfinden werden ist allerdings derzeit Gegenstand der polizeilichen Planungen.

Wieder einmal bereitet sich die Dortmunder Polizei auf einen schwierigen Großeinsatz vor. Die angemeldeten Versammlungen werden zu erheblichen Beeinträchtigungen für viele Dortmunderinnen und Dortmunder sowie Besucher der Stadt führen.

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Polizei Dortmund
Cornelia Weigandt
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Quelle: news aktuell / dpa