Pressebericht vom 25.03.2015

Pressebericht vom 25.03.2015

Inhalt:

492. Hinweise der Münchner Verkehrspolizei zum Start in die Motorrad-Saison 2015

493. Neue Betrugsmasche – Eintragung in Online-
Patentregister

494. Büroeinbrecher mittels DNA-Treffer überführt –
Untersendling

495. Schuleinbrecher durch Blutspur überführt – Riem

496. Erneut zahlreiche „Enkeltrick-Anrufe“ in München

497. Festnahme eines falschen Kriminalbeamten –
Isarvorstadt

498. 20-Jähriger nach versuchtem Handtaschenraub
festgenommen – Ludwigsvorstadt

499. 19. Drogentoter

492. Hinweise der Münchner Verkehrspolizei zum Start in die Motorrad-Saison 2015
Die bevorstehenden Osterferien und das wärmer werdende Wetter laden die Biker zu ersten Frühjahrstouren ein.

Die Münchner Verkehrspolizei gibt deshalb folgende Sicherheitsempfehlungen:

Damit Motorradfahrer das Biken auch unbeschwert und unbeschadet genießen können, sollten sie schon vor dem ersten Start nicht nur ihre Maschine, sondern auch sich selbst saisontauglich machen.

Zustand der Maschine:
Das heißt, dass das Motorrad vor dem Start gründlich durchgecheckt werden muss. Reifendruck, Ölstand, aber auch Bremse, Lenkung sowie Motor sollten genau überprüft werden.

Fitness des Bikers:
Ist das Zweirad fit, geht es an die eigene Fitness. Denn wer während der langen Winterpause monatelang nicht auf einem Zweirad gesessen hat, sollte sich erst einmal langsam einfahren und Mensch und Maschine wieder aneinander gewöhnen! Man sollte sich ganz behutsam wieder mit der Maschine vertraut machen, zum Beispiel mit leichten Bremsübungen oder Kurvenfahren auf einem Parkplatz oder Übungsgelände. Zu Anfang der Saison darf die eigene Kondition nicht überschätzt werden, man sollte lieber mit kurzen Ausfahrten auf bekannten Strecken beginnen.

Straßenverhältnisse im Frühjahr:
Die Straßenverhältnisse selbst spielen immer auch eine große Rolle. Aufgrund der im Frühjahr herrschenden niedrigeren Außentemperaturen erreichen die Reifen nicht die optimale Haftung. Oft liegt auch noch Rollsplitt auf der Fahrbahn. Die Geschwindigkeit und das Kurvenverhalten müssen deshalb diesen speziellen Gegebenheiten angepasst werden.

Autofahrer:
Auch die Autofahrer müssen sich im Frühjahr erst wieder an die Zweiradfahrer „gewöhnen“.
Die Geschwindigkeiten der Motorradfahrer werden oftmals falsch eingeschätzt. Radfahrer und Motorradfahrer werden aufgrund ihrer schmalen Silhouetten häufig übersehen.

Partnerschaftliches Verhalten:
Vorausschauendes und defensives Fahren kann lebensrettend sein. Bei unklarer Verkehrslage muss deshalb die Geschwindigkeit vermindert und die Bremsbereitschaft erhöht werden!
Das gilt vor allem in Hinblick auf Gefahrensituationen: man sollte ein gesundes Misstrauen pflegen. Der Fahrer sollte immer damit rechnen, dass andere Verkehrsteilnehmer Fehler machen. Nur dann kann er im Ernstfall angemessen reagieren. Durch vorausschauendes Fahren kann man in vielen Fällen Konfliktsituationen rechtzeitig erkennen und ausschalten.

Die Münchner Verkehrspolizei bittet deshalb Motorradfahrer und Pkw-Fahrer um gegenseitige Rücksichtnahme und wünscht Ihnen eine gute und unfallfreie Fahrt.

Das Polizeipräsidium München weist in diesem Zusammenhang auf die Kampagne der Versicherungswirtschaft – Institut für Zweiradsicherheit mit zwei kurzen Spots (auch unter YouTube) hin:

http://ifz.de/kampagne-motorrad-mit-sicherheit/


493. Neue Betrugsmasche – Eintragung in Online-Patentregister
Inhaber von Markenrechten und Patenten werden vor einer neuen Betrugsmasche gewarnt.
Die Firma Patent and Trademark Association mit Sitz in Brüssel/Belgien versendet seit Mitte März Schreiben an Inhaber von Marken und Patenten.

Darin bietet die Firma die Veröffentlichung von Marken- und Patentdaten unter www.ptmassociation.org gegen die Zahlung von 838 Euro an. Diese Veröffentlichung ist ohne jeden Wert. Es handelt sich lediglich um eine Datenbank, die von den Hintermännern für frühere Betrügereien verwendet wurde.

Durch die im Schreiben vorangestellten Hinweise: "Wenn keine Zahlung erfolgt, wird ihre Marke / Ihr Patent aus dem Datensatz gelöscht. Die Marke / Patent wird dann nicht veröffentlicht" könnten die Inhaber der Marken und Patente darüber getäuscht werden, dass bei Nichtzahlung ihre Marken und Patente im offiziellen amtlichen Register gelöscht werden.

Auf den Schreiben ist eine IBAN angegeben, hinter der sich ein Bankkonto bei einer Bank in Sofia/Bulgarien verbirgt.

Rechteinhaber, die auf diese Masche hereingefallen sind und die Gebühr überwiesen haben, sollten bei der für sie örtlich zuständigen Polizeiinspektion Strafanzeige wegen Betrug gegen die Verantwortlichen der Firma erstatten.


494. Büroeinbrecher mittels DNA-Treffer überführt – Untersendling
Ein zunächst unbekannter Täter stieg zwischen Samstag, 10.01.2015, 16.00 Uhr, bis Sonntag, 11.01.2015, 00.00 Uhr, in die Lagerräume einer Firma in der Oberländerstraße ein.

Von dort aus begab er sich in ein Büro und hebelte einen Rollcontainer auf. Aus diesem entwendete er zwei Fotokameras und Bargeld und konnte zunächst unerkannt flüchten.

Da er sich bei dem Einbruch eine blutende Wunde zuzog, konnten diese Blutspuren durch eine Analyse beim Bayerischen Landeskriminalamt einem 23-jährigen Mann aus München zugeordnet werden.

Bei der Durchsuchung der Wohnung des Beschuldigten konnte noch eine der entwendeten Fotokameras aufgefunden werden.

In seiner Vernehmung gestand der 23-Jährige den Einbruch.


495. Schuleinbrecher durch Blutspur überführt – Riem
Zwischen Dienstag, 06.01.2015, 17.00 Uhr, bis Mittwoch, 07.01.2015, hebelte ein 22-jähriger aus dem östlichen Münchner Landkreis ein Fenster der Berufsschule in der Graf-Lehndorff-Straße auf und gelangte so in die Schulräumlichkeiten.

Im Anschluss versuchte er die Bürotür zur Schulleitung aufzubrechen, wobei er sich jedoch verletzte und dadurch die Tathandlung abbrach. Er flüchtete zunächst unerkannt.

Auch hier konnte eine Blutspur gesichert werden, welche nach der Analyse durch das Bayerische Landeskriminalamt zweifelsfrei dem 22-Jährigen zugeordnet werden kann. Eine berechtigte Spurensetzung ist ausgeschlossen.

Da der Mann nicht zur Vernehmung erschien, wird davon ausgegangen, dass er sich gegenüber der Polizei nicht zu Sache äußern möchte.


496. Erneut zahlreiche „Enkeltrick-Anrufe“ in München
Am Dienstag, 24.03.2015, wurde dem Polizeipräsidium München
erneut eine Welle von sogenannten Enkeltrick-Anrufen in unserem Zuständigkeitsbereich bekannt.

Demnach gingen in der Zeit von ca. 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr im
gesamtem Stadtgebiet aber auch vereinzelt im Landkreis insgesamt 20 Anrufe ein, bei denen Unbekannte vorgaben, Verwandte zu sein und unterschiedliche Höhen von Bargeld zu benötigen.

Zu einer Vollendung dieser Taten (Geldübergabe) kam es in
keinem der genannten Fälle.

Zeugenaufruf:
Personen, die sachdienliche Hinweise geben können, werden
gebeten, sich mit dem Polizeipräsidium München, Kommissariat
65, Tel. 089/2910-0, oder jeder anderen Polizeidienststelle in
Verbindung zu setzen.

Warnhinweis:
Die Kriminalpolizei warnt in diesem Zusammenhang dringend
davor, angeblichen Verwandten, die sich lediglich telefonisch
melden, für etwaige Investitionen Geldbeträge zur Verfügung zu
stellen. Die Angerufenen sollten unbedingt Rücksprache mit
Vertrauenspersonen halten bzw. sich direkt an die Polizei wenden.

Die Tipps Ihrer Münchner Polizei:
Seien Sie misstrauisch, wenn sich Personen am Telefon als
Verwandte oder Bekannte ausgeben, die Sie als solche nicht
erkennen.
Geben Sie keine Details zu Ihren familiären oder finanziellen
Verhältnissen preis.
Halten Sie bei Familienangehörigen Rücksprache nach einem Anruf mit finanziellen Forderungen.
Übergeben Sie niemals Geld oder Wertgegenstände an unbekannte Personen.
Ändern Sie Ihren Eintrag im Telefonbuch, indem Sie Ihren
Vornamen abkürzen.
Informieren Sie sofort die Polizei, wenn Ihnen eine Kontaktaufnahme verdächtig vorkommt: Notrufnummer 110.


497. Festnahme eines falschen Kriminalbeamten – Isarvorstadt
Am Dienstag, 24.03.2015, verständigte in den Abendstunden eine 76-jährige Rentnerin die Polizei und teilte mit, dass soeben ein Unbekannter gegen ihre Tür geschlagen habe.

Er hatte sich als Polizeibeamter ausgegeben und behauptet, dass er einen Haftbefehl gegen sie hätte.

Da die 76-Jährige sofort den Polizeinotruf wählte, konnten die verständigten Polizeibeamten noch vor Ort einen 28-jährigen Mann antreffen und festnehmen.

Im weiteren Verlauf der Überprüfung des Mannes gab dieser zu, einen Auftrag aus der Türkei bekommen zu haben, um mit einem vermeintlichen Haftbefehl Geld von alten Leuten zu erlangen.

Im Fall der 76-jährigen Rentnerin kam es zum Glück zu keiner Geldzahlung.

Der Festgenommene wird heute dem Ermittlungsrichter zur Klärung der Haftfrage vorgeführt.

Warnhinweis für falsche Polizeibeamte:
Die Polizei warnt erneut vor dem Auftreten falscher Polizei- oder Kriminalbeamter. Polizeibeamte in zivil legitimieren sich stets durch Vorzeigen des Dienstausweises. In Zweifelsfällen lassen Sie sich bitte Namen und Dienststelle des Polizeibeamten nennen und erkundigen sich durch einen Rückruf bei der Dienststelle nach der Richtigkeit der Angaben. Sollten Sie unsicher sein, rufen Sie auf alle Fälle den Notruf 110 an.


498. 20-Jähriger nach versuchtem Handtaschenraub festgenommen – Ludwigsvorstadt
Am Dienstag, 24.03.2015, wollte gegen 17.45 Uhr eine bislang unbekannte Frau in der Schwanthalerstraße 24 in ihr Auto einsteigen. Ein 20-jähriger Syrer trat an sie heran und versuchte ihr die Handtasche zu entreißen.

Dies scheiterte offenbar an der Gegenwehr der Frau, welche laut um Hilfe rief.

Es wurden daraufhin mehrere Passanten und letztlich zufällig vorbeifahrende Kriminalbeamte auf das Geschehen aufmerksam. Diese konnten den 20-Jährigen festnehmen.

Unterdessen hatte sich die geschädigte Frau jedoch mit ihrem Fahrzeug vom Tatort entfernt, bevor ihre Personalien festgestellt werden konnten.

Der Tatverdächtige wurde vorläufig festgenommen und nach Zahlung einer Sicherheitsleistung wieder entlassen.

Zeugenaufruf:
Personen, die sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich mit dem Polizeipräsidium München, Kommissariat 21, Tel. 089/2910-0, oder jeder anderen Polizeidienststelle in Verbindung zu setzen.

Personenbeschreibung der Geschädigten:
Unbekannte Frau mit gelbem Peugeot, Kennzeichen nicht bekannt.

499. 19. Drogentoter
Am Sonntag, 22.03.2015, wurde ein 39-jähriger Mann unter laufender Reanimation in ein Krankenhaus eingeliefert.
Dort verstarb er, nachdem die Reanimation keine Wirkung zeigte.

Zuvor hatte der Mann mit Bekannten Heroin konsumiert und war daraufhin bewusstlos geworden.

Eine im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I durchgeführte Obduktion bestätigte den Verdacht auf eine Drogenintoxikation.

Es handelt sich somit um den 19. Drogentoten im Bereich des Polizeipräsidiums München im Jahr 2015.

Vergleichszahlen:
Jahr 2013: 13 Rauschgifttote
Jahr 2014: 8 Rauschgifttote


Quelle: Bayerische Polizei