24.03.2015 – 11:36
Owschlag / Eckernförde (ots) – 150324-2-pdnms Rollerfahrer war unbelehrbar
Owschlag / Eckernförde / Auf dem Weg zum Amtsgericht Eckernförde wurde ein 34-jähriger Rollerfahrer am 23.03.2015, gegen 11.55 Uhr in Owschlag, auf der Landestraße 265, Höhe Anschlussstelle A 7 von einer Funkstreifenbesatzung kontrolliert, weil er auf dem linken Radweg fuhr. Bei der Kontrolle wurde Atemalkoholgeruch festgestellt und ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,6 Promille. Der Roller wurde abgestellt und der Mann wurde zur Abwicklung der polizeilichen Maßnahmen zum Polizeirevier Eckernförde gebracht. Danach nahm der 34-jährige der Termin beim AG Eckernförde wahr. Dort wurde er u. a. wegen Trunkenheit im Verkehr und Fahren ohne Fahrerlaubnis verurteilt (1500 Euro Geldstrafe). Nach dem Termin hatte er nicht besseres zu tun als sich zu seinem Roller zurückfahren zu lassen um sich damit erneut auf den Weg zu machen. Seine Fahrt wurde gegen 14.50 Uhr in Owschlag, in der Eisenbahnstraße von einer anderen Funksteife erneut unterbrochen. Den Beamten war der 34-jährige bereits bekannt. Es stellte sich nun heraus, dass der Rollerfahrer weiterhin unter Alkoholeinfluss stand. Jetzt ergab der Test mit 1,2 Promille allerdings einen deutlich höheren Wert. Die Folge war die Entnahme einer Blutprobe und eine entsprechende Anzeige. Der Roller, der auch noch getunt war, wurde als Einziehungsgegenstand beschlagnahmt. So wird sich der Unbelehrbare erneut wegen Trunkenheit im Verkehr und Fahren ohne Fahrerlaubnis verantworten müssen.
Rainer Wetzel
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