22.03.2015 – 23:52
Stralsund (ots) – Sonnenschein und Heringsfänge lockten am Wochenende wieder mehr Angler an und auf die Gewässer rund um Stralsund. Im Verhältnis zur Anzahl der durchgeführten Kontrollen, mussten nur wenig Verstöße geahndet werden. Sie betrafen das Fehlen notweniger Fischereipapiere, das Ankern im Fahrwasser oder das Nichtführen von Tagessichtzeichen im Schiffsverkehr. Leider häuft sich die Unart, abseits von genehmigten Slipanlagen, Sportboote zu Wasser zu lassen. Dabei werden die Trailer mit den Booten und ihren Zugfahrzeugen durch die Schilfgürtel der Ufer oder an den Strand gefahren. So wiederholt zur Anzeige gebracht auf dem Strand Dänholm Nord, die Schilfgürtel bei Parow und am Rassower Strom. Die Ordnungsbehörde kann dahingehend empfindliche Geldbußen erlassen. Im Bereich Barth kam es mehrfach zur Ahndung des Abstellens von Fahrzeugen im Nationalpark, außerhalb der Parkplätze, und des Befahrens der Deichanlagen mit KFZ. Im März ist das Abbrennen von Gartenabfällen erlaubt. Es wurden zwei Anzeigen gefertigt, weil zu einem am Sonntag das Verbrennen stattfand und ein Gartenfreund mehr als nur Gartenabfall dem Feuer übergab. Die Angelfreunde im Hafen Stralsund möchten bitte beachten, dass die Winterlagerbestimmungen noch bis einschließlich 31. März gelten, somit auch die Festlegung des Führens der Angelstatistik beim Angeln im Winterlager.
Rückfragen bitte an:
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Wasserschutzpolizeiinspektion Stralsund
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