20.03.2015 – Haftbefehl nach Brandstiftung erlassen

20.03.2015 – Haftbefehl nach Brandstiftung erlassen  – UM

Criewen

Die Ermittlungen der Kriminalisten überführten den 32 Jahre alten Mann der Brandstiftung des Strohlagers in Criewen Vorwerk. Nach seiner Entlassung aus dem Krankenhaus wurde er festgenommen und am 19.03.2015 dem Amtsgericht Schwedt/Oder vorgeführt. Dort erließ der Richter den Haftbefehl gegen den Mann.

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Criewen – Brandstiftung verursachte hohen Schaden

Am 17.März erhielt die Polizei Kenntnis von einem Brand in Criewen Vorwerk. Das Gebäude eines Strohlagers brannte in voller Ausdehnung. Personen und angrenzende Gebäude waren nicht betroffen. Kräfte der Feuerwehr löschten den Brand. Vor Ort stellten die Polizeibeamten einen 32-jährigen alkoholisierten Mann fest. Ein enstsprechender Test  ergab einen Wert von 1,1 Promille. Aufgrund seines allgemeinen Gesundheitszustandes brachten Rettungskräfte den Mann in ein Krankenhaus.

Der entstandene Schaden wird mit 215.000 Euro angegeben. Die weiteren Ermittlungen übernimmt die Kriminalpolizei der Polizeiinspektion.

Quelle: Internetwache Brandenburg