IM-MV: Hansestadt Stralsund erhält für ihre Konsolidierungsbemühungen 2,65 Millionen Euro vom Land

19.03.2015 – 14:38

Schwerin (ots) – „Die Hansestadt Stralsund ist durch erhebliche eigene Sparbemühungen auf einem guten Weg zur Haushaltskonsolidierung, um ihre dauernde finanzielle Leistungsfähigkeit wieder herzustellen. Das Innenministerium unterstützt diese Anstrengungen mit ergänzenden finanziellen Hilfen wie vereinbart“, so Innenminister Lorenz Caffier. 2,65 Mio. Euro erhält die Stadt als erste Rate vom Land. Insgesamt können nach der abgeschlossenen Konsolidierungsvereinbarung bis zu 10,5 Mio. Euro ausgezahlt werden.

Zwischen der Hansestadt Stralsund und dem Ministerium für Inneres und Sport M-V wurde am 18.12.2014 eine Konsolidierungsvereinbarung abgeschlossen. Im Rahmen dieser Vereinbarung hatte sich die Hansestadt Stralsund dazu verpflichtet, alle Anstrengungen zu unternehmen, um auf Dauer den vollständigen Haushaltsausgleich zu erreichen. Da dieses Ziel natürlich nicht von heute auf morgen erreicht werden kann, wurden für die Haushaltsjahre 2014 bis 2017 jeweils Teilziele vereinbart. Konkret bedeutet das, dass die Hansestadt durch die konsequente Umsetzung von Konsolidierungsmaßnahmen nur noch sogenannte Fehlbeträge bis zu der in der Konsolidierungsvereinbarung festgelegten Höhe erwirtschaften darf. Im Gegenzug hat sich das Ministerium für Inneres und Sport M-V verpflichtet, diese Anstrengungen durch finanzielle Hilfen zu honorieren. Das Teilziel für das Haushaltsjahr 2014 hat die Hansestadt Stralsund nunmehr erreicht, entsprechend wurde durch das Ministerium jetzt die Zahlung der Konsolidierungshilfe veranlasst.

Hintergrund:

Für ergänzende Hilfen zum Erreichen des dauerhaften Haushaltsausgleichs in kreisangehörigen Gemeinden, kreisfreien Städten und Landkreisen nach § 22 Absatz 2 Satz 2 Finanzausgleichsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (FAG M-V) stellt der Landesgesetzgeber jedes Jahr Mittel in Höhe von 15 Mio. EUR als sogenannten Vorwegabzug aus der Finanzausgleichsmasse zur Verfügung. Die Mittel werden nach dem Prinzip „Hilfe zur Selbsthilfe“ gezahlt, denn die Empfänger müssen zunächst eigene Einsparanstrengungen unternehmen. In einer Konsolidierungsvereinbarung werden dann jährliche Teilziele vereinbart, bei deren Erreichen dann Teilsummen der Konsolidierungshilfe als nicht rückzahlbare Zuschüsse ausbezahlt werden. Diese Vereinbarung ist ein öffentlich-rechtlicher Vertrag im Sinne des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes.

Bei den ergänzenden Hilfen gemäß § 22 Absatz 2 Satz 2 FAG M-V handelt es sich nicht um Finanzmittel aus dem Haushaltskonsolidierungsfonds, der mit 100 Mio. EUR ausgestattet ist und solche Kommunen zusätzlich zu den Zuweisungen aus dem Finanzausgleich finanziell unterstützen soll, die zum 31.12.2011 überdurchschnittlich hohe Altfehlbeträge zu verzeichnen hatten.

Rückfragen bitte an:

Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle
Michael Teich
Telefon: 0385/588-2008
E-Mail: michael.teich@im.mv-regierung.de
http://www.regierung-mv.de

Quelle: news aktuell / dpa