18.03.2015 – 10:56
Ulm (ots) – Beamte der Hundeführerstaffel wurden am Vormittag auf den schwarzen Opel aufmerksam. Im Kofferraum des Pkw war ein Hund eingesperrt. Der Autobesitzer hatte zwar ein Fenster einen kleinen Spalt geöffnet, angesichts der starken Sonne und der Hitze im Fahrzeug reichte das aber bei Weitem nicht aus. Der Hund hechelte bereits stark. alle Versuche der Polizei, den Fahrzeughalter zu erreichen, scheiterten. Deshalb musste ein Abschlepper den Wagen öffnen. Dann brachten die Polizisten den Hund ins Tierheim. Gegen den Hundehalter ermittelt die Polizei jetzt wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz.
Die Polizei weist darauf hin, dass es schlimme Folgen haben kann, Tiere im Auto zurückzulassen. Gerade für Hunde wird es dort schnell unerträglich. Durch die Sonneneinstahlung können in kurzer Zeit Temperaturen bis 50 Grad entstehen. Der Kreislauf eines Hundes ist wesentlich sensibler als der eines Menschen. Die Temperatur können Hunde nicht durch Schwitzen ausgleichen, stattdessen hecheln sie. Dabei verlieren die Vierbeiner sehr viel Flüssigkeit, die rasch ersetzt werden muss. Sonst droht dem Tier ein Kreislaufkollaps, der tödlich enden kann.
Auch wer im Schatten parkt, muss wissen, dass dieser schnell wandert. Schon bald steht der Wagen wieder in praller Sonne. Die Fenster einen Spalt zu öffnen, genügt nicht. Wer sie weiter offen lässt, kann Probleme mit der Versicherung bekommen. Deshalb rät die Polizei, keine Tiere im Auto zurück zu lassen, auch nicht für vermeintlich kurze Zeit. Schnell wird man aufgehalten – vielleicht zu lange für das Tier. In solchen Fällen muss mitunter die Polizei das Auto öffnen und den Vierbeiner retten. Dafür muss sie dem Verantwortlichen die Kosten berechnen und meist auch wegen eines Vergehens nach dem Tierschutzgesetz ermitteln.
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