POL-TUT: Ergänzende Pressemitteilung für den Landkreis Tuttlingen vom 17.3.2015

17.03.2015 – 18:48

Landkreis Tuttlingen (ots) – (Immendingen) Angebliche Mitarbeiterin eines Telekommunikationsunternehmens aufgetreten

Eine angebliche Mitarbeiterin eines Telekommunikationsunternehmens ist am Montagnachmittag in der Scheffelstraße aufgetreten. Die Frau trug ein Hemd des vorgegebenen Unternehmens und erklärte einer Mieterin, dass sie ein Kabel überprüfen müsste. Die Mieterin lehnte dies ab und ließ die angebliche Mitarbeiterin nicht ins Haus. Die unbekannte Frau hatte lange dunkle Haare, war etwa 40 bis 45 Jahre alt und circa 160 bis 170 Zentimeter groß. Sie war schwarz gekleidet und sprach deutsch mit Akzent. Auf Nachfrage bei dem betreffenden Unternehmen stellte sich heraus, dass keine Mitarbeiter in Immendingen unterwegs sind.

Das Auftreten dieser angeblichen Mitarbeiterin wird zum Anlass genommen, vor Trickbetrügern zu warnen. In den Landreisen Rottweil und Freudenstadt sowie im Schwarzwald-Baar-Kreis sind in den vergangenen Wochen bereits mehrfach Trickbetrüger aufgetreten und haben mit einer ähnlichen Masche die betroffenen Wohnungsmieter und Hauseigentümer um einen Bargeldbetrag betrogen oder die Täter haben eine Gelegenheit genutzt und Bargeld entwendet. Insbesondere ältere Mitbürger sind immer wieder Opfer dieser Betrugsmasche. Es besteht auch bei solchen Fällen die Möglichkeit, dass ausgespäht wird, ob sich ein Einbruch lohnen könnte.

„Immer wieder treten angebliche Mitarbeiter von Versorgungsbetrieben oder ähnlichen Institutionen bei älteren Mitbürgern an der Wohnungstür auf. Die Trickbetrüger nutzen dabei die Gutgläubigkeit der Mitbürger aus. Die Betrüger wollen immer in die Wohnung eingelassen werden. So brauchen sie keine Zeugen und keine Hilfe für das Opfer zu befürchten. Das Vortäuschen einer amtlichen Eigenschaft ist neben dem klassischen Glas-Wasser-Trick und dem Blumen-und Geschenkabgabe-Trick, die häufigste Masche, mit der die Trickbetrüger von Haus zu Haus ziehen.“

„Die Polizei rät: Seien Sie misstrauisch. Lassen Sie grundsätzlich keine fremden Personen in Ihre Wohnung. Überzeugen Sie sich immer über die Legitimation der angeblichen Mitarbeiter oder Angestellten, in dem Sie sich einen Ausweis vorzeigen lassen. Nehmen Sie sich die Zeit und rufen sie bei den betreffenden Institutionen an und versichern Sie sich über die tatsächliche Notwendigkeit, dass Ihre Wohnung betreten werden muss. Verständigen Sie im Zweifel über Notruf die Polizei.“

Rückfragen bitte an:

Thomas Sebold
Polizeipräsidium Tuttlingen
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Quelle: news aktuell / dpa