16.03.2015 – 15:16
Kreis Dithmarschen (ots) – Ein 21 Jahre alter Pkw-Fahrer aus Marne verlor am Sonntagabend (21.05 Uhr) bei seiner Fahrt in der Hauptstraße die Kontrolle über sein Fahrzeug. Er kam letztlich von der Fahrbahn ab und landete kopfüber in einem mit Wasser gefüllten Graben, nachdem er zuvor gegen einen kleine Brücke gefahren war, die den Graben überspannt hatte. Sie wurde komplett zerstört.
Der Fahrer und sein Mitfahrer (25/Brunsbüttel), beide konnten sich selbst aus der Zwangslage befreien und das Fahrzeug selbständig verlassen, wurden mit schweren Verletzungen in ein Krankenhaus eingeliefert. Am Fahrzeug entstand wirtschaftlicher Totalschaden, der mit 2.000 Euro beziffert ist. Schadenshöhe an der Brücke: 3.000 Euro.
Zum Unfallzeitpunkt will der Fahrer – wie an der Stelle erlaubt – mit 70 km/h unterwegs gewesen sein. Ein Atemalkoholtest offenbarte für ihn einen Wert von 0,00 Promille. Auch sein Mitfahrer war nüchtern.
Die Polizei ermittelt wegen fahrlässige Körperverletzung und Verletzung straßenverkehrsrechtlicher Bestimmungen, die auch die Geschwindigkeit (§ 3 StVO) betreffen.
In Paragraph 3 StVO heißt es unter anderem: „Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen‐, Verkehrs‐, Sicht‐ und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, dass dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muss jedoch so langsam gefahren werden, dass mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke gehalten werden kann.“
Hermann Schwichtenberg
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