16.03.2015 – 13:52
Ginsheim (ots) – Aufgrund einer vorangegangenen Pressemitteilung konnte nun die Unfallflucht in Ginsheim in der Rheinstraße aufgeklärt werden. Eine Zeugin hatte sich nicht nur das Kennzeichen des Verursachers gemerkt, sondern konnte auch eine Personenbeschreibung dazu abgeben, da sie der Autofahrerin hinterherfuhr und auf den Unfall aufmerksam machte. Diese wiederum hielt sich nicht an die Zusage, sich darum zu kümmern. Die Polizei in Bischofsheim konnte nun anhand der präzisen Zeugenaussage Halter und Fahrerin ermitteln. Der Sachschaden in Höhe von insgesamt ca. 7.000 EUR an beiden Fahrzeugen lies keine Zweifel offen. Der Führerschein der beschuldigten 21-jährigen Fahrerin aus Ginsheim wurde sichergestellt, eine Anzeige an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet.
ots Originaltext: Polizeipräsidium Südhessen Digitale Pressemappe: http://www.polizeipresse.de/p_story.htx?firmaid=4969
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