16.03.2015 – 13:30
Cottbus (ots) – Das unentschuldigte Fernbleiben zu seiner eigenen Hauptverhandlung wurde einem jungen Mann aus Finsterwalde zum Verhängnis. Auf Grundlage eines Haftbefehles nahmen ihn Bundespolizisten am Sonntag gegen 19 Uhr 40 auf dem Bahnhof Cottbus fest. Die Beamten kontrollierten den 18-Jährigen im Bahnhof und fanden dabei heraus, dass das Amtsgericht Bad Liebenwerda nach ihm suchte.
Der Sängerstädter war seiner Verhandlung am 2. Juni 2014 in Bad Liebenwerda wegen Körperverletzungsdelikten fern geblieben. Da es zunächst nicht gelang, dem Mann habhaft zu werden, suchte das Amtsgericht Bad Liebenwerda seit Juli 2014 per Haftbefehl nach dem 18-Jährigen. Da der Gesuchte bei seiner Festnahme geringe Mengen einer betäubungsmittelsuspekten Substanz bei sich hatte, leiteten die Beamten ein weiteres Strafverfahren wegen des Besitzes von Betäunbungsmitteln gegen den jungen Mann ein.
Der 18-Jährige wird am heutigen Montag einem Haftrichter in Bad Liebenwerda vorgeführt.
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