16.03.2015 – 12:02
Hannover (ots) – Flughafen Hannover:
Den Beginn seiner Reise nach London-Stansted hatte sich ein 24-jähriger Hannoveraner anders vorgestellt.
Am 14.03.2015 stellten die kontrollierenden Bundespolizisten den Deutschen bei der Ausreisekontrolle fest. Gegen ihn bestand ein Vollstreckungshaftbefehl wegen Erschleichen von Leistungen in vier Fällen.
Aufgrund unbekannten Aufenthalts erfolgte die Fahndungsaus- schreibung und die damit verbundene Festnahme.
Durch die sofortige Zahlung von 300,- EUR blieben ihm 30 Tage Ersatzfreiheitsstrafe erspart.
Sichtlich erleichtert konnte er seine Reise nach London-Stansted antreten.
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Frank Steigerwald
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