POL-OL: ++Verkehrsunfall mit Verletzten++Reifendiebstahl++Trunkenheit im Verkehr++Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr++

15.03.2015 – 11:14

Oldenburg (ots) – ++Verkehrsunfall mit Verletzten++

Am Samstag gegen 22.00 Uhr übersah ein 25jähriger Oldenburger die Vorfahrt eines 19jährigen Oldenburgers im Bereich der Kreuzung Bloherfelder Straße / Paulstraße / Haarenfeld. Es kam zum Verkehrsunfall mit Personen- und Sachschaden, alle 6 Insassen der beiden Fahrzeuge mussten zunächst den umliegenden Krankenhäusern zugeführt werden, wobei zwei stationär aufgenommen wurden. Bei dem Unfallverursacher wurde Alkoholgeruch in der Atemluft festgestellt, ein Test vor Ort ergab einen Wert von 1,5 Promille. Die Entnahme einer Blutprobe sowie die Sicherstellung des Führerscheines waren die Folge.

++Reifendiebstahl++

Bei einem Autohaus in Tweelbäke wurden in der Nacht zum Samstag insgesamt 20 hochwertige Alufelgen samt Reifen entwendet. Der oder die Täter gelangten nach Durchschneiden eines Zaunes auf das Gelände und bockten insgesamt 5 Fahrzeuge auf Pflastersteinen auf. Es entstand ein Gesamtschaden von ca. 20.000 Euro.

++Trunkenheit im Verkehr++

Aufgrund des Konsums von Alkohol und des gleichzeitigen Führens von Fahrzeugen wurden bei zwei Personen am Wochenende Blutproben entnommen. Ein Fahrradfahrer war dabei am frühen Samstag morgen mit 2,27 Promille im Bereich des Bahnhofs unterwegs, als er von einer Funkstreifenbesatzung angetroffen und kontrolliert wurde. Etwa zwei Stunden früher, gegen 01.15 Uhr, befuhr ein 29jähriger Oldenburger mit seinem Pkw die Cloppenburger Straße stadtauswärts. Bei einer Kontrolle wurde Alkoholgeruch festgestellt, ein durchgeführter Test ergab einen AAK-Wert von 1,74 Promille. Der Führerschein des Betroffenen wurde sichergestellt.

++Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr++

Am späten Freitag abend gegen 23.00 Uhr reißt ein 17jähriger Oldenburger ein Schild der Stadt Oldenburg („Hunde anleinen“) aus der Verankerung, zündet es an und wirft es auf die Fahrbahn. Ein herankommender Fahrzeugführer mußte stark abbremsen, um einen Verkehrsunfall zu verhindern. Das Schild konnte zudem von ihm im Nachhinein gelöscht werden. Gegen den Verursacher wurde ein Verfahren wegen Gefährlicher Eingriffs in den Straßenverkehr eingeleitet.

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Quelle: news aktuell / dpa