13.03.2015 – Polnischer Autodieb aus Gewahrsam entlassen – PM
BAB 10, südlicher Berliner Ring, Anschlussstelle Glindow, Fahrtrichtung Frankfurt / Oder
Donnerstag, den 13.03.2015, 15.15 Uhr
Der des Autodiebstahles beschuldigte 36-jährige Pole wurden am Donnerstag durch die Kriminalpolizei vernommen. Dabei lies er sich zum Tatvorwurf ein und erzählte eine abenteuerliche Geschichte. Nach Abschluß der polizeilichen Maßnahmen wurde er am Donnerstagnachmittag auf Weisung der Staatsanwaltschaft Potsdam aus dem Gewahrsam entlassen, da keine Haftgründe vorlagen.
Zur Info noch einmal die Ausgangsmeldung vom Donnerstag, den 12.03.2015:
495 Landkreis Potsdam-Mittelmark, BAB 10, südlicher Berliner Ring, Anschlussstelle Glindow, Fahrtrichtung Frankfurt / Oder
Autodieb fährt in die Leitplanke und wird festgenommen
Mittwoch, den 11.03.2015, 14.45 Uhr
Nachdem ein polnischer Autodieb mit einem zuvor in Nordrhein-Westfalen gestohlenen VW-Kleinbus T5 auf dem südlichen Berliner Ring, an der Anschlussstelle Glindow, am Mittwochnachmittag in die Leitplanke gekracht war, musste die Ausfahrt für ca. eine Stunde gesperrt werden. Der VW-Bus war zuvor auf der A 10 in Richtung Frankfurt/Oder unterwegs. Als er gegen 14.45 Uhr an der Anschlussstelle Glindow von der Autobahn abfahren wollte, rastete vermutlich das beim vorherigen Diebstahl beschädigte Lenkradschloss ein. Daraufhin war das Fahrzeug nicht mehr steuerbar und prallte in der Ausfahrt gegen die Leitplanke. Zeugen, die den Unfall beobachteten und anhielten um dem Fahrer zu helfen, bemerkten, dass der Kleinbus kurz geschlossen war. Sie verständigten die Polizei und hielten den polnischen Fahrer des VW-Busses fest. Die Beamten nahmen den 36-jährigen Polen fest, nachdem eine Fahndungsabfrage ergeben hatte, dass der VW T 5 Caravelle mit Bonner Kennzeichen erst in den Nachtstunden in Nordrhein-Westfalen gestohlen worden war. Der Eigentümer des Fahrzeuges hatte den Diebstahl am Mittwochmorgen gegen 07.30 Uhr zur Anzeige gebracht.
Ein Informationsaustausch mit der polnischen Polizei brachte zudem zu Tage, dass der Autodieb noch nicht einmal eine Fahrerlaubnis hatte. Die kriminalpolizeilichen Untersuchungen dauerten am Donnerstag noch an. Danach entscheidet die Staatsanwaltschaft über den weiteren Verfahrensweg.