12.03.2015 – 15:38
Goslar (ots) – Fahren ohne Versicherungsschutz
Am Donnerstag, d. 12.03.2015, 12.35 Uhr, wurde in Langelsheim, Lange Straße, ein Mofa mit einem schwarzen Versicherungskennzeichen fahrend festgestellt. Dem Fahrer, einem 51-jährigen Langelsheimer, war auch bekannt, dass das scharze Versicherungskennzeichen und somit auch sein Versicherungsvertrag nur bis Ende Februar gültig war. Gegen ihn wird nun ein Strafverfahren wegen Verstosses gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet.
Ab dem 01.03.2015 müssen Mofas und andere Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen neue Versicherungsverträge und blaue Versicherungskennzeichen haben.
Versuchter Betrug
Am Donnerstag erstattete eine Vermieterin einer Ferienwohnung in Wolfshagen eine Anzeige. Sie hatte aus dem Ausland per Email eine Mietanfrage erhalten, die sie beantwortete. Daraufhin erhielt sie per Post einen Scheck einer ausländischen Bank über 3200 Euro, obwohl die Miete nur 210 Euro betragen würde. Sie erkannte die Betrugsabsicht und erstattete Anzeige.
Die Betrüger versuchen dann im weiteren Verlauf zu erreichen, dass die Miete und evt. Nebenkosten abgezogen werden und der Restbetrag ihnen überwiesen wird. Der übersandte Scheck ist in der Regel eine Fälschung und kann nicht eingelöst werden.
/krz.
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