POL-DEL: Alkoholtestkäufe in der Stadt Delmenhorst und im Landkreis Oldenburg

12.03.2015 – 08:57

Delmenhorst (ots) – .

Die Polizeiinspektion Delmenhorst/Oldenburg-Land/Wesermarsch hat am Dienstag, den 10.3.2015 zusammen mit Mitarbeitern der Stadt- und Landkreisverwaltung insgesamt 12 Einzelhandelsgeschäfte – vier Tankstellen, drei Kioske und fünf Supermärkte- überprüft. In zwei Fällen, hierbei handelte es sich jeweils um einen Supermarkt im Stadtgebiet Delmenhorst und der Ortschaft Ahlhorn, erlangte die 16-jährige Testkäuferin Branntwein, ohne nach dem Alter oder einem Ausweis gefragt zu werden. In der überwiegenden Mehrheit der überprüften Geschäfte liefen die Testkäufe allerdings positiv im Sinne des Jugendschutzgesetzes ab. Das Verkaufspersonal führte freundlich aber bestimmt Alterskontrollen durch und behielt den Branntwein ein.

Die Verkäuferinnen, die keine Alterskontrollen durchführten und den Branntwein an die minderjährige Polizeischülerin abgaben, müssen jetzt mit einem Bußgeld rechnen. Beide sagten bei der anschließenden Befragung aus, sie hätten das Alter der 16-Jährigen falsch eingeschätzt. Eine Kontrolle per „Augenmaß“ erscheint in diesem Zusammenhang auch kaum möglich und stellt eine erhebliche Fehlerquelle dar. Bis zu einem geschätzten Alter von Mitte 20 sollten Gewerbetreibende sich einen amtlichen Lichtbildausweis vorlegen lassen.

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Jennifer Koch

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Quelle: news aktuell / dpa