POL-IZ: 150310.10-St. Michaelisdonn: Verkehrsunfall

10.03.2015 – 16:25

Kreis Dithmarschen (ots) – Am Sonntagmorgen (5.54 Uhr) war ein 21 Jahre alter Pkw-Fahrer aus Kummerfeld auf der Landesstraße 138 unterwegs – aus Richtung „Helser Geestweg“ kommend in Fahrtrichtung Burg. Kurz vor der Kreuzung „Meldorfer Straße/Hoper Straße“ verlor er die Kontrolle über das Auto, kam nach rechts von der Fahrbahn ab, fuhr gegen einen robusten Metallzaun und überschlug sich. Ursache des Unfalls könnte nicht angepasste Geschwindigkeit gepaart mit Trunkenheit gewesen sein.

Nach dem Unfall kümmerte sich der Fahrer aus dem Kreis Pinneberg in Punkto Schadensregulierung zunächst um nichts, denn er verließ die Unfallstelle unerlaubt, nachdem ihm ein Ersthelfer zuvor noch aus dem Pkw geholfen hatte. Mit dem Crash zu tun haben wollte er offenbar wohl deshalb nichts, weil er – unabhängig vom Alkoholrausch – nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Und mit seinem Auto stimmte auch etwas nicht, denn das Kennzeichen, das es trug, war bereits am 23. Januar 2015 entstempelt worden.

Dass Flucht nicht die Lösung seiner Probleme sein konnte, dürfte der 21-Jährige spätestens registriert haben, als er am Bahnhof St. Michel von der Polizei aufgegriffen wurde. Die Personenbeschreibung, die den Beamten vorlag, passte eindeutig zu ihm.

Gegenüber den Beamten gab er an, vor dem Unfall in Brunsbüttel auf der „Beachparty“ gewesen zu sein. Sein Atemalkoholwert: 1,27 Promille – gleichbedeutend mit absoluter Fahruntüchtigkeit, über die der junge Mann an der Kreuzung „Meldorfer Straße/Hoper Straße“ ja bereits Zeugnis abgelegt hatte.

Insgesamt gesehen dürfte der betrunkene Fahrer aber einen Schutzengel bei sich gehabt haben, denn die einzige Blessur, die er sich zugefügt hatte, war eine leichte Schramme am Kopf.

Juristisch gesehen dürfte mehr an ihm hängen bleiben: Die Polizei ermittelt gegen ihn wegen Straßenverkehrsgefährdung infolge Trunkenheit (§ 315c Abs. 1 Satz 1a StGB), Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG), Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB), Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz (§ 6 PflVG), Steuerhinterziehung (§ 370 AO) – allesamt Straftaten – sowie wegen Verstoßes gegen straßenverkehrsrechtliche Bestimmungen.

Ganz billig ist ihm sein Ausflug in den Kreis Dithmarschen nicht gekommen – denn neben Kosten für Eintrittskarte und Alkohol in Brunsbüttel schlagen die 1.500 Euro Reparaturkosten für seinen Pkw und die noch nicht näher spezifizierten Kosten für die Zaunreparatur besonders ins Gewicht. Und dann ist da auch noch der bevorstehende Prozess, der für ihn auch nicht kostenlos sein dürfte.

Besser wäre es gewesen, sich vorher zu überlegen, wie man nach Hause kommen will, wenn feiert und dabei Alkohol trinken will.

Hermann Schwichtenberg

Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Itzehoe
Stabsstelle/Öffentlichkeitsarbeit
Große Paaschburg 66, 25524 Itzehoe
Telefon: +49 (0) 4821 / 602 2010
Mobil: +49 (0) 171 337 53 56
E-Mail: pressestelle.itzehoe@polizei.landsh.de

Quelle: news aktuell / dpa