09.03.2015 – 14:42
Lingen (ots) – Die Hooligan-Band Kategorie C plant laut Veröffentlichung im Internet für den 21.März ein Konzert im nordwestdeutschen Raum. Für die Veranstaltung kommen auch Orte im Emsland und der Grafschaft Bentheim in Betracht. Erfahrungsgemäß stammen die Konzertbesucher aus dem Bereich der rechten Szene und dem Hooliganmilieu. Die bis zu 300 Besucher verstoßen regelmäßig gegen Strafgesetze. Dies belegen Erkenntnisse des Verfassungsschutzes aus Bremen, Niedersachsen und Bayern. Die Texte der Band sind in hohem Maße aggressiv und verwenden typische Begriffe aus dem Nationalsozialismus. „Regelmäßig kommt es bei den Auftritten der Band zu Gewalttätigkeiten. Auch andere Straftaten und Verstöße gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung mit fremdenfeindlichem Hintergrund sind die Regel.“, so der Einsatzleiter, Kriminaloberrat Klaus Albers. Strategie der Band, so Albers weiter, sei es, konspirativ, oftmals unter dem Deckmantel einer Geburtstagsfeier oder eines Jubiläums, Räumlichkeiten anzumieten. Erst am Veranstaltungstag wird den „Fans“ dann per E-Mail der Ort des Konzerts mitgeteilt. Oftmals ist dem Eigentümer des Raumes nicht bekannt, mit was für einer Klientel er es zu tun hat. Auch welche rechtlichen Folgen dies für die Vermieter haben kann, wissen diese oft nicht. Ergänzend prüft die Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim mit den zuständigen Verwaltungsbehörden zurzeit ein Verbot der Veranstaltung. Das Konzept ist eng mit der Polizei in Leer und Aurich abgestimmt. Sollten vor dem beschriebenen Hintergrund obskure Anfragen bei Vermietern vorliegen, steht die Polizei unter der Rufnummer. (0591)87232 für eine Beratung und für allgemeine Hinweise auf den Veranstaltungsort zur Verfügung.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim
Dennis Dickebohm
Telefon: 0591 87 104
E-Mail: pressestelle@pi-el.polizei.niedersachsen.de
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