POL-IZ: 150303.6-Glückstadt: Fahren ohne Fahrerlaubnis

03.03.2015 – 12:48

Kreis Steinburg (ots) – Der Lärm, der von dem Fahrzeug eines 20-jährigen Glückstädters herrührte, war nicht zu überhören. Eine Streife der Polizeistation Glückstadt vernahm das Motoren-Geknatter gestern Abend (18.40 Uhr) in der Stolpmünder Straße aus 100 Meter Entfernung – bei geschlossenen Fahrzeugscheiben.

Bei der Kontrolle des Fahrers stellten die Ordnungshüter fest, dass der Fahrer nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist – er wolle erst nächste Woche die Führerscheinprüfung ablegen. Und: Das Kennzeichen des Autos war entstempelt, deshalb könne er auch keinen gültigen Fahrzeugschein vorlegen.

Damit war die Fahrt für das Auto erst einmal beendet – es wurde zunächst in einer nahe gelegenen Parkbucht geschoben. Von dort muss es der Beschuldigte auf eigenen Kosten entfernen lassen, denn es ist ja nicht angemeldet.

Die Ermittlungen in strafrechtlicher Hinsicht (Fahren ohne Fahrerlaubnis + Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz) dauern an.

Hermann Schwichtenberg

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Quelle: news aktuell / dpa