02.03.2015 – 12:31
Malschwitz: (ots) – Am 27.02.2015 gegen 10:54 Uhr wurde durch eine Streife der Bundespolizei ein PKW Peugeot mit französischer Zulassung auf der BAB 4, Dresden – Görlitz, Rastplatz „Löbauer Wasser“ angehalten und kontrolliert. Fahrer war ein 29-jähriger polnischer Staatsangehöriger, Beifahrer ein 20-jähriger französischer Staatsbürger. Im Fond des Fahrzeuges befand sich ein 25-jähriger pakistanischer Staatsbürger. Zur Kontrolle legte dieser einen pakistanischen Reisepass vor. Zur Einreise und zum Aufenthalt im Bundesgebiet benötigen pakistanische Staatsangehörige einen gültigen Aufenthaltstitel. Diesen konnte der Beschuldigte nicht vorweisen. Ebenso konnte er keine sonstigen den Aufenthalt legitimierenden Dokumente vorlegen. Auf Anfrage wurde bekannt, dass gegen den Mann in Frankreich eine rechtswirksame Ausweisungsverfügung besteht, so dass der Verdacht der unerlaubten Einreise und des unerlaubten Aufenthalts gegen ihn erhärtet wurde. Gegen den Polen und den Franzosen besteht ebenfalls der Verdacht einer Straftat gegen das Aufenthaltsgesetz, hier der Beihilfe zur unerlaubten Einreise und zum unerlaubten Aufenthalt. Alle drei Männer wurden in Gewahrsam genommen und zur Dienststelle nach Ebersbach verbracht. Bei dem polnischen Fahrer wurde zudem auch noch festgestellt, dass er sich mit einem total gefälschten Führerschein ausgewiesen hatte und somit zusätzlich gegen ihn auch der Verdacht des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und der Urkundenfälschung besteht. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurden der Franzose und der Pole wieder auf freien Fuß gesetzt. Der Pakistaner stellte einen Asylantrag und wurde daraufhin zur Zentralen Ausländerbehörde nach Chemnitz gesandt.
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Thomas Neumann
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