28.02.2015 – 12:10
Celle (ots) – Immer wieder werden von aufmerksamen Anwohnern verdächtige Personen beobachtet, die sich auf Nachbargrundstücken aufhalten, mit Taschenlampen die Fenster ableuchten oder in auffälliger Weise durch die Straßen gehen und der Eindruck entsteht, dass sie die Häuser ausbaldowern.
Anstatt sofort die Polizei zu informieren, werden diese Personen immer wieder angesprochen und gefragt: „Was machen Sie denn da?“ Um eine Ausrede sind die jedoch nie verlegen. Das Problem ist aber, dass die potentiellen Täter dann für die Polizei nicht mehr greifbar sind. Sie verlassen sofort die Gegend und machen an anderer Stelle weiter.
Deshalb bei verdächtigen Wahrnehmungen sofort über 110 die Polizei informieren und die Beobachtungen schildern. Dann hat die Polizei die Möglichkeit, diese Personen noch auf dem Nachbargrundstück anzutreffen und entsprechende Ermittlungen aufzunehmen. Oftmals gelingt es auf diese Weise zurückliegende Taten zu klären.
Mit Zivilcourage können Bürger die Polizei bei der Bekämpfung von Einbruchdiebstählen und anderen Straftaten unterstützen. Hier sei jedoch ausdrücklich erwähnt, es gilt der Grundsatz: „Helfen, ohne sich selbst in Gefahr zu bringen“. Ein körperliches Eingreifen ist oft mit unkalkulierbaren Risiken verbunden, aber telefonisch die Polizei informieren kann jeder.
Was kann man jedoch konkret tun, um sein Wohnhaus vor Einbrechern zu schützen? Der Beauftragte für Kriminalprävention, Kriminalhauptkommissar Uwe Geyler, weist darauf hin, dass beim Neukauf von Fenstern und Terrassentüren das Thema „Sicherheit“ vom Käufer angesprochen werden muss. Verlangen Sie beim Kauf neuer Fenster und Terrassentüren entweder Fenster in WK 2 bzw. RC 2 (Widerstandsklasse 2) Qualität. Hier sind ein WK 2-Beschlag, dazu abschließbare Fenstergriffe und Verbundsicherheitsglas verbaut und bieten einen sehr guten Einbruchschutz. Lassen Sie sich nicht auf Fenster oder Beschläge der Widerstandsklasse 1 (WK 1) ein, da diese lediglich gegen reine körperlichen Gewalt schützen aber keinen ausreichenden Schutz gegen Hebelwerkzeuge bieten.
Insbesondere bei Haushalten mit wertvollem Inventar (wertvolle Antiquitäten, Bilder, Teppiche und Schmuck) sollte auch an eine Alarmanlage gedacht werden. In Wohngebäuden ist die Außenhautüberwachung der Innenraumüberwachung vorzuziehen, da hier jedes Fenster und jede Tür mit Kontaktmeldern ausgestattet wird, die sofort einen Alarm auslösen, wenn eine Tür oder ein Fenster gewaltsam geöffnet wird. Der Täter ist dann noch gar nicht im Gebäude und wird durch die Alarmsirene vertrieben. Trotzdem sollte auf jeden Fall eine Meldung an ein Sicherheitsunternehmen erfolgen, damit von dort die Polizei informiert werden kann.
Ältere Fenster und Türen sind häufig sehr leicht aufzuhebeln. Sie können entweder ebenfalls durch Alarmtechnik geschützt werden oder aber auch durch zusätzliche Schlösser und Riegel, die nachträglich angebracht werden. Zu prüfen ist auch, ob die Scheiben in der untersten Etage gegen Verbundsicherheitsglas ausgetauscht werden sollten.
Auch Haus- und Nebeneingangstüren sollten entsprechend sicher sein. Auch hier gibt es interessante Möglichkeiten, z. B. selbstverriegelnde Schlösser, die beim Schließen der Türen immer sofort verschlossen sind. Sie lassen sich von innen jedoch durch den Türdrücker jederzeit ohne Schlüssel öffnen. Wichtig ist, dass eine Türsperre vorhanden ist. Sie schützt gerade ältere Personen vor Trickdieben und Trickbetrügern, da diese trotz geöffneter Tür ausgesperrt bleiben. Fremde Personen sollten gerade von älteren Personen nicht in die Wohnung gelassen werden, wenn sie allein zu Hause sind. Man kann die Personen für später bestellen und sich bis dahin Unterstützung besorgen, so dass man mit der fremden Person nicht allein in der Wohnung ist.
Für weitere Informationen und eine kostenlose Beratung vor Ort können Sie KHK Uwe Geyler unter Tel.: 05141 277 208 erreichen.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Celle
Pressestelle
Guido Koch
Telefon: 05141/277-104 o. Mobil 0173/2021675
E-Mail: guido.koch@polizei.niedersachsen.de