27.02.2015 – 14:50
Weiterstadt (ots) – Im Rahmen der Sicherheitskooperation der Länder Hessen, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz wurden am Donnerstag (26.02.2015) in der Zeit zwischen 8.30 Uhr und 16.30 Uhr auf den beiden Tank- und Rastanlagen Gräfenhausen Ost und West an der Autobahn 5 Verkehrskontrolle mit der Zielrichtung durchgeführt, den Großraum- und Schwerverkehr zu überwachen. Unter der Federführung des Verkehrsdienstes des Polizeipräsidiums Südhessen waren auch ein amtlicher Sachverständiger des Polizeipräsidiums Südhessen, Polizeibeamte des Verkehrsdienstes Südosthessen, Beamte der Bundesländer Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz sowie ein Beamter des Bundesamtes für Güterkraftverkehr als Kontrolleure eingesetzt. Unterstützung gab es zudem von Beamten der Technischen Einsatzeinheit der Hessischen Bereitschaftspolizei. Insgesamt wurden 35 Fahrzeugeinheiten sowie ein vier-achsiges Kranfahrzeug kontrolliert, wovon 22 Fahrzeuge unter die Richtlinien für Großraum-Schwertransporte fielen. Am Ende des Tages standen 54 ganz unterschiedliche Verstöße fest. In 18 Fällen wurde gegen die Vorschriften zur Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten verstoßen. Hierzu zählten Vergehen wie zu späte oder zu kurze Lenkzeitunterbrechungen, Unterschreitungen der täglichen oder wöchentlichen Ruhezeit, Fahren ohne Fahrerkarte, nicht ordnungsgemäßes Betreiben des Kontrollgerätes und das Nichtmitführen vorgeschriebener Bescheinigungen. In zehn Fällen wurden Anzeigen wegen mangelhafter oder nicht vorhandener Ladungssicherung gefertigt. Siebenmal waren technische Mängel vorhanden, in sechs Fällen wurden die zulässigen Gewichte überschritten. Fünfmal fehlten die entsprechenden Ausnahmegenehmigungen oder Erlaubnisse, zweimal wurde die zulässige Länge der Fahrzeuge überschritten. In drei Fällen wurde die Geschwindigkeit überschritten, zwei Fahrer verstießen gegen das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz. Es wurden sieben Verwarnungsgelder erhoben, zur Sicherung der Bußgeldverfahren fünf Sicherheitsleistungen mit einer Gesamthöhe von 3.135 Euro einbehalten und vier Gewinnabschöpfungsverfahren eingeleitet. Zehn der Fahrzeugkombinationen konnten unbeanstandet die Kontrollstelle wieder verlassen. Fünfzehn Fahrzeugen musste zumindest temporär die Weiterfahrt untersagt werden, weil die Ladungssicherung nicht in Ordnung war, die Fahrzeuge zu schwer oder Ausnahmegenehmigungen und Erlaubnisse nicht korrekt waren. So musste ein Holztransporter mehrere Holzstämme abladen und ein Autotransporter einen SUV stehen lassen, damit die zulässigen Gesamtgewichte oder Achslasten eingehalten werden konnten. Die abgeladenen Gegenstände wurden zu einem späteren Zeitpunkt mit leeren Transportern wieder abgeholt. Bei einem Sattelzug musste die zwei-achsige Sattelzugmaschine durch eine drei-achsige ersetzte werden, weil das Ladungsgewicht derart stark auf die Antriebsachse drückte, dass die Achslast weit außerhalb der zulässigen Grenzen lag. Einem Schwertransport, der mit Eisenbahnschienen beladen war, musste die Weiterfahrt untersagt werden, da dieser am Fahrzeugrahmen des Aufliegers starke Korrosion, Risse und losgelöste Schrauben am Drehkranz aufwies. Die Schienen wurden umgeladen. Der Sattelzug durfte am Abend ohne Ladung zur Reparatur eine nahegelegene Werkstatt aufsuchen. Bei einem Kranfahrzeug war der Rüstzustand nicht eingehalten, was zu einer Überladung und demnach zur Ungültigkeit der Erlaubnis für übermäßige Straßenbenutzung geführt hat. Dem Unternehmer droht ein Gewinnabschöpfungsverfahren. Ein Gliederzug, welcher insgesamt drei Betonschächte und einen Betondeckel transportierte, war am Zugfahrzeug mit sieben Prozent überladen. Weil der Motorwagen über einen Kran verfügte, konnte der Fahrer vor Ort ein Betonteil von der Ladefläche des Motorwagens auf die Ladefläche des Anhängers umladen und den dort befindlichen Betondeckel nach vorne setzen. Dadurch erreichte er eine Gewichtsverteilung ohne Überschreitung der Vorschriften über die einzuhaltenden Gewichte und konnte die Fahrt fortsetzen. Bei zwei Schwertransporten wurden Reifendefekte festgestellt, welche vor Ort durch Wechsel der Reifen behoben werden konnten. Einer dieser Transporte hatte zusätzlich ein völlig verdrecktes Ladungsteil und konnte erst nach Reinigung der frei auf der Ladefläche stehenden Ladung weiterfahren. Ein sehr auffälliges Gespann, das eigentlich nicht der Zielgruppe der Großraum- Schwertransporte zuzurechnen war, wurde ebenfalls kontrolliert. Es handelte sich dabei um einen Kleinbus mit ausländischen Kennzeichen, der sieben Fahrgäste transportierte und einen beladenen Auto-Transportanhänger mitführte. Dieser hatte die Geschwindigkeit überschritten, die Fahrer hatten nicht die erforderliche Fahrerkarte gesteckt und die für den Transport des Auto erforderliche Transportlizenz war nicht vorhanden. Hinzu kam, dass die Bremse des Anhängers keine Bremswirkung mehr hatte. Ohne den Anhänger und nach Begleichung einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1395 Euro durfte der Bus schließlich seine Fahrt fortsetzen. Für das transportierte Auto und den verkehrsunsicherer Anhänger sind nunmehr zwei weitere Transportfahrzeuge erforderlich, damit diese zu ihrem Bestimmungsort gebracht werden können. Bei einem Sattelzug wurde festgestellt, dass der Fahrer nicht über die erforderlichen Nachweise nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz verfügt. Darüber hinaus überschritt er die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Lastwagen auf Autobahnen in mehr als zwei Fällen mit mehr als 16 km/h. Da er keinen festen Wohnsitz in der Bundesrepublik besaß, musste er zur Sicherung des Bußgeldverfahrens vor Ort insgesamt 1.550 Euro hinterlegen.
Text: Ernst Gärtner und Jürgen Barabas (Verkehrsdienst PP Südhessen)
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