27.02.2015 – 12:16
Schwarzwald-Baar-Kreis (ots) – Bei der Stadtverwaltung Villingen-Schwenningen wurden für den 02. März 2015 drei Versammlungen im Stadtbereich von Villingen angemeldet.
Vertreter des Polizeipräsidiums Tuttlingen waren in einem Kooperationsgespräch mit der Versammlungsbehörde beteiligt. In dieser Besprechung fand eine Sondierung hinsichtlich der Durchführung der Versammlungen sowie zu möglichen Auflagen statt.
>Die angemeldeten Versammlungen werden aus polizeilicher Sicht grundsätzlich als friedlich eingestuft. Allerdings besteht aufgrund zurückliegender Ereignisse ein gewisses Konfliktpotential. Insgesamt rechnet die Polizei mit bis zu 1.000 Teilnehmern für die angemeldeten Versammlungen.
Das Polizeipräsidium Tuttlingen wird mit eigenen und unterstellten Kräften des Polizeipräsidiums Einsatz aus Göppingen einen reibungslosen Ablauf der Kundgebungen beziehungsweise Versammlungen gewährleisten. Insbesondere sollen, durch die polizeiliche Einsatzkonzeption, Störungen der Versammlungen verhindert und die rechtskonforme Inanspruchnahme und Ausübung der Grundrechte aller Versammlungsteilnehmer gewährleistet werden.
„Die Einsatzleitung des Polizeipräsidiums Tuttlingen ist bestrebt einen reibungslosen Ablauf der Versammlungen beziehungsweise Kundgebungen zu gewährleisten.“
Wir bitten um Verständnis, dass zu einsatztaktischen Abläufen und zu polizeilichen Planungen und Einschätzungen sowie zur Größenordnung des eingesetzten Personals keine Auskünfte erteilt werden können.
Nach Ende der Versammlungen erfolgt, noch am gleichen Abend, eine schriftliche Pressemitteilung durch Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit des Polizeipräsidiums Tuttlingen.
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