27.02.2015 – 06:06
Stralsund (ots) – In den vergangenen Tagen musste die WSPI Stralsund auf zwei Seeschiffen, die im Hafen Stralsund kontrolliert wurden, Mängel bei den mitführungspflichtigen Dokumenten feststellen. Beide Male betraf es die Ölhaftungsbescheinigung. Diese ist eine behördliche Bestätigung, dass für das Schiff im Falle eines verursachten Ölverschmutzungsschadens, eine Versicherung oder sonstige finanzielle Sicherheit zur Haftung und Entschädigung vorhanden ist. Sie muss auf Verlangen den Kontrollorganen vorgelegt werden. Da es sich um unter ausländischer Flagge fahrende Seeschiffe handelte, wurde durch das BSH eine Sicherheitsleistung von jeweils ca. 600,- Euro festgesetzt und durch die WSPI Stralsund eingezogen. Zugleich wurde eine Anzeige gegen den Eigner bzw. dem Kapitän gefertigt. Beide Betroffene reichten die Bescheinigung zeitnah nach, so dass der Lade- und Löschvorgang, sowie die anschließende Weiterfahrt genehmigt werden konnten.
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