26.02.2015 – 11:32
Einbeck (ots) – Einbeck -vo. Einbeck, Am Mühlengraben, Mittwoch, 25.Februar 2015, 22.55 Uhr. Bei einer Verkehrskontrolle eines Kleinkraftrad-Rollers konnte der 15-jährige Rollerführer aus Einbeck nur eine Mofa-Prüfbescheinigung vorweisen. Es stellte sich dann schnell heraus, dass er sich den Roller seines Vaters ohne dessen Wissen „augeliehen“ hatte, um eine Besorgung zu machen. Die Fahrt war dann natürlich beendet, der Roller verbleib vor Ort, der Jugendliche wurde seinem Vater übergeben.
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