POL-AA: Ostalbkreis: Der Alkohol macht mit den Menschen wunderliche Dinge und bringt die Polizei manchmal an ihre Grenzen

26.02.2015 – 11:24

Ostalbkreis (ots) – Ostalbkreis: Alkoholisierte 15-Jährige flieht aus dem Krankenhaus und zeigt die Grenzen der gesellschaftlichen Möglichkeiten auf

Zwei Polizeibeamte wurden in der Nacht zum Donnerstag, während eines dienstlichen Auftrags in einem Kreiskrankenhaus, darüber informiert, dass ein Mädchen, das wegen einer möglichen akuten Alkohol- und Drogenvergiftung in Behandlung war, die Klinik unerlaubt verlassen hatte und jetzt halb angezogen, ohne Schuhe unterwegs sei. Die beiden Polizisten konnten das 15-jährige Mädchen in Begleitung seiner 16-jährigen Freundin kurz nach Mitternacht unweit des Krankenhauses aufgreifen und zurückführen. Die Jugendliche war am Mittwochabend eingeliefert worden, weil sie bei einem Bekannten nach Alkoholkonsum im Schlaf erbrochen hatte und danach kurzzeitig nicht mehr ansprechbar war. Ihre 16-jährige Freundin sorgte für die Einlieferung ins Krankenhaus. Als die Untersuchungen im Krankenhaus abgeschlossen waren und das Mädchen entlassen werden konnte, sollte es seiner Mutter übergeben werden. In dieser Situation büxte das Mädchen aus. Die Polizei übernahm nun die Übergabe des polizeilich bereits ausführlich bekannten Mädchens an seine Mutter, die dabei äußerte, dass sie über den Krankenhausaufenthalt ihrer Tochter informiert sei. Da es für sie nichts Ungewöhnliches sei, dass ihre Tochter alkoholisiert ins Krankenhaus eingeliefert worden wäre, hätte sie angenommen, dass das Mädchen, wie sonst auch immer, erst am nächsten Tag wieder entlassen werde, weshalb sie sich nicht gleich darum gekümmert habe. Das äußerst renitente und respektlos auftretende Mädchen wurde anschließend in die Obhut der Mutter übergeben. Die Institutionen, die sich schon seit einiger Zeit um das Mädchen bemühen, sind zumindest vorläufig am Ende ihrer Möglichkeiten angekommen.

Ellwangen: Betrunkener 20-jähriger droht mit Dienstaufsichtsbeschwerde, weil ihm die Polizei kein Fahrrad leiht

In der Nacht zum Donnerstag betrat ein erkennbar betrunkener, junger Mann in Begleitung eines Bekannten das Polizeirevier. Er gab an, dass er zu betrunken sei, um nach Hause zu laufen und möchte sich von der Polizei ein Fahrrad leihen. Der Polizist an der Wache erklärte ihm, dass die Polizei keine Fahrräder verleiht und es für jemanden, der zum Laufen zu betrunken ist, zumindest aus polizeilicher Sicht sowie nicht die beste Idee ist, dieses Handicap durch Radfahren zu kompensieren. Dem 20-jährigen Mann wurde angeboten, ihm ein Taxi zu rufen, worauf er mitteilte, dass er das schon selbst versucht habe, es ihm allerdings nicht gelungen sei. Als die Polizei nach seiner Adresse fragte, um sie dem Taxi-Fahrer mitzuteilen, verweigerte er diese, da die Polizei ohne Genehmigung des Untersuchungsrichters sowas nicht erfragen dürfe. Weil der Bekannte des in juristischen Fragen offenkundig bestens beschlagenen Heranwachsenden mit der Polizei ein Einsehen hatte, konnte der Taxi-Fahrer bestellt werden. Nach wenigen Minuten kehrte der junge Mann wieder zurück, um Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Polizei zu erstatten. Als ihm die Möglichkeit dazu angeboten wurde, verzichtete er allerdings darauf und verließ die Polizeidienststelle wieder. Vielleicht ist er ja Zeitungsleser und erfährt wenigstens auf diesem Weg, für welche Unterhaltung er in der Nacht gesorgt hat.

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Quelle: news aktuell / dpa