26.02.2015 – 11:09
Offenburg (ots) – Mahlberg, A 5 – Ohne Fahrerlaubnis unterwegs
Eine Streife des Verkehrskommissariats Offenburg kontrollierte am Mittwoch gegen 14.30 Uhr einen VW, der auf der Autobahn in Richtung Norden unterwegs war. Dabei stellte sich heraus, dass der 29 Jahre alte Fahrer nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis war. Nun gelangt nicht nur der 29-Jährige zur Anzeige, sondern auch die Fahrzeughalterin des VW. Sie saß auf dem Beifahrersitz und hatte die Fahrt ohne Fahrerlaubnis zugelassen.
Lahr – Fahrzeugbrand verhindert
Als eine 41-Jährige am Mittwoch um 16.20 Uhr zu ihrem im Kanadaring geparkten Renault Megane kam, stellte sie mit Schrecken fest, dass der ganze Fahrzeuginnenraum dicht verqualmt war. Die Einsatzkräfte der alarmierten Feuerwehr bemerkten, dass insbesondere die Beifahrertür sehr heiß war. Rasch stellte sich heraus, dass ein Defekt am Antrieb des elektrischen Fensterhebers beinahe zu einem Schmorbrand geführt hatte. Das konnte glücklicherweise durch das rasche Eingreifen verhindert werden.
Lahr – Drogenfahrt beendet
Bei einer Verkehrskontrolle in der Tramplerstraße stellten die Beamten am Mittwoch um 16.45 Uhr fest, dass der angehaltene Fahrer eines Ford offenbar unter Drogeneinwirkung stand. Ein Vortest bestätigte den Konsum von Cannabis und Amphetamin. Die Polizisten schauten nun genauer nach und fanden bei dem 28-Jährigen mehrere Gramm verbotener Substanzen. Er musste sich einer Blutentnahme unterziehen und sieht nun einer Strafanzeige entgegen.
Lahr – Übersehen
Ein 28 Jahre alter Audi-Fahrer wollte am Mittwoch gegen 19 Uhr von einem Parkplatz auf die Westendstraße einfahren. Dabei übersah er eine 18-Jährige, die ebenfalls mit einem Audi auf der Straße unterwegs war. Bei der Kollision wurde niemand verletzt, an beiden Autos entstand Sachschaden in Höhe von jeweils 1.000 Euro.
Lahr – Alarm ausgelöst
Zwei Einbrecher im Alter von 29 und 37 Jahren suchten in der Nacht auf Donnerstag ein Modehaus in der Kaiserstraße auf. Sie stiegen nach dem Einschlagen eines Oberlichtes gegen 01.30 Uhr in die Verkaufsräume ein und richteten mehrere Taschen mit Kleidungsstücken für den Abtransport. Beim Tragen halfen anschließend die Beamten vom Polizeirevier, denn die beiden polizeibekannten Einbrecher hatten offenbar nicht beachtet, dass ihr kriminelles Vorgehen den Alarm ausgelöst hatte. Sie wurden noch im Verkaufsraum festgenommen und trugen nun Handschellen statt Markenkleidung. Mit der Strafanzeige befasst sich anschließend die Staatsanwaltschaft.
/wd
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