Gemeinsamer Einsatz der Polizei Berlin und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wegen Verdachts des gewerbsmäßigen Anlagenbetruges

Polizeimeldung vom 25.02.2015

Berlin / Köln

Gemeinsame Meldung mit der Staatsanwaltschaft Berlin und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Nr. 0480

In einem umfangreichen Ermittlungskomplex der Staatsanwaltschaft Berlin wegen gewerbsmäßigen Betruges sowie des Verstoßes nach dem Kreditwesengesetz (KWG) durch ein Anlageprodukt, in dem potentiellen Anlegern der Ankauf von Gold suggeriert worden war, konnten die Ermittler der Polizei Berlin heute ab 7 Uhr 19 Durchsuchungsbeschlüsse in Berlin und Köln erfolgreich vollstrecken. Durchsucht wurden mehrere Firmen, Geschäftsräume und Wohnungen in den Berliner Ortsteilen Zehlendorf, Charlottenburg und Hellersdorf. Die Ermittlungen richten sich derzeit gegen zehn Personen. An dem Einsatz waren rund 120 Polizeibeamte und fünf Ermittler der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beteiligt.

Zeitgleich wurde eine Frankfurter Rechtsanwaltskanzlei von der BaFin mit der „Rückabwicklung“ der nicht genehmigten Anlagegeschäfte beauftragt. Informationen dazu finden sie im Internet unter: http://www.bbl-law.de/verfahren/bwf-stiftung.

Die BaFin geht bei circa 6.500 Kunden von Anlegergeldern in einer Größenordnung von rund 48 Millionen Euro aus. Nach derzeitigen Erkenntnissen des Landeskriminalamtes Berlin wurde ein zweistelliger Millionenbetrag dieser Anlegergelder nicht zum Ankauf von physischem Gold und somit vertragswidrig und betrügerisch verwendet.

In Berlin stellten Kriminalbeamte insgesamt etwa vier Tonnen angebliches Gold sowie umfangreiches Beweismaterial, u.a. Computer und Geschäftsunterlagen sicher. Wie hoch der Feingehalt des Goldes ist oder ob es sich um „Doubletten“ handelt, ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen.

Sämtliche im Rahmen der Maßnahmen sichergestellten „körperlichen“ Vermögenswerte werden einer Frankfurter Rechtsanwaltskanzlei zum Zwecke der „Rückabwicklung“ überlassen. Auf der Homepage der BaFin wird den geschädigten Anlegern der Ablauf dieses Procedere anschaulich dargestellt, weswegen das Berliner Landeskriminalamt empfiehlt, sich dort vorrangig über Fragen des weiteren Ablaufes zu erkundigen:
http://www.bafin.de/DE/Startseite/startseite_node.html

Quelle: Polizei Berlin