25.02.2015 – 16:33
Freiburg, Lenzklirch (ots) – Obwohl in den letzten Tagen, vermehrt von gescheiterten Schockanrufen berichtet werden konnte, warnt die Polizei nach wie vor ausdrücklich, vor der Masche der Anrufer. Hierbei wird versucht, unter Vorspiegelung verschiedenster, falscher Tatsachen dem Angerufenen Geld abzunehmen. Oft wird behauptet ein Enkel oder sonstiger Verwandter müsse „freigekauft“ werden, hierzu brauche man Geld.
Ähnlich erging es am Dienstagmittag einer 81-jährigen, russisch stämmigen Dame aus einer Gemeinde nahe Titisee-Neustadt. Ihr wurde in einem einstündigen Telefonat auf russisch erklärt, dass ihr Enkel nach einem Unfall ins Gefängnis müsse, wenn dieser nicht freigekauft würde. In der Folge kam es zu insgesamt vier Geldübergaben jeweils in der Wohnung der Angerufenen an einen unbekannten Geldabholer. Der Schaden der Dame bewegt sich im fünfstelligen Bereich.
Daher warnt die Polizei nochmals ausdrücklich davor, auf Geldforderungen vor dem Hintergrund eines Freikaufens oder sonstiger, dubios klingender Sachverhalte einzugehen. Stattdessen sollten Gespräche entweder sofort beendet, oder die Nummer des Anrufers notiert und an die Polizei weitergegeben werden. In keinem Fall sollten persönliche Daten, wie Wohnanschrift oder Kontoverbindung preisgegeben werden.
si
Rückfragen bitte an:
Steffen Irmler
Polizeipräsidium Freiburg
Telefon: 0761 882-3233
E-Mail: freiburg.pp@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/