POL-TUT: Pressebericht des Polizeipräsidiums Tuttlingen vom 24.02.2015

24.02.2015 – 16:38

Landkreis Tuttlingen, Rottweil, Freudenstadt, Zollernalb-Kreis, Schwarzwald-Baar-Kreisa (ots) – Warnung der Polizei vor „Enkeltrick-Betrüger“ – allein am heutigen Dienstag bisher 15 angezeigte Fälle in den Landkreisen Rottweil (2), Tuttlingen (5) und Schwarzwald-Baar-Kreis (8)

Innerhalb weniger Stunden gingen beim Polizeipräsidium Tuttlingen bisher 15 Anzeigen wegen Trickbetrug ein. Allein am heutigen Dienstag erhielten vornehmlich Seniorinnen aus den Landkreisen Rottweil und Tuttlingen sowie des Schwarzwald-Baar-Kreises Anrufe von angeblichen Verwandten, die sich unter anderem als Neffe oder Enkel ausgaben, teils sogar mit dem richtigen Namen. Dadurch versuchten die bislang unbekannten Täter, das Vertrauen zu ihren ausgewählten Opfern zu wecken und sie anschließend um einige tausend Euro Bargeld zu bitten.

Der oder die Trickbetrüger geben unter anderem an, dass man gerade wegen dem Kauf einer Eigentumswohnung auf dem Notariat sei und aufgrund überraschender Mehrkosten noch Bargeld im Wert von mehreren tausend Euro benötige. Oder es wurde angegeben, dass man sich in einer finanziellen Notlage befinde und kurzfristig eine größere Summe benötige. Selbstverständlich würde der „Enkel“ oder „Neffe“ gerne mit einem Kuchen vorbeikomme und das Geld abholen. Glücklicherweise waren in allen 15 angezeigten Fällen die Senioren kritisch und sehr vorsichtig, so dass niemand den angeblichen Verwandten auf den Leim ging und geschädigt wurde. Alle Betroffenen ignorierten die Hilfesuchenden, informierten unverzüglich die Polizei und erstatteten Anzeige.

Damit Sie nicht auf Trickbetrüger hereinfallen, sollten Sie bei Anrufen angeblicher Verwandten („Neffe“ oder „Enkel“), die sich anscheinend in finanzieller Notlage befinden, unbedingt Rücksprache mit einem nahen Angehörigen halten. Auf keinen Fall sollten Sie Bargeld an scheinbare Vertrauenspersonen eines „Neffen“ oder „Enkels“ aushändigen oder Überweisungen tätigen. Selbst wenn sie nicht geschädigt wurden, verständigen Sie auf jeden Fall sofort die Polizei, um so die polizeilichen Ermittlungen zu unterstützen. Gleiches gilt, sollten Sie bereits von Trickbetrügern geschädigt worden sein. Seien Sie bei derartigen Anrufen äußerst kritisch und prüfen Sie sie auf Plausibilität. Notieren Sie sich – soweit möglich – vor dem Beenden des Gesprächs die angezeigte Telefonnummer und informieren Sie schnellst möglich ihre Polizei.

Rückfragen bitte an:

Renate Diesch
Polizeipräsidium Tuttlingen
Pressestelle
Telefon: 07461 941-111
E-Mail: tuttlingen.pp.stab.oe@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/

Quelle: news aktuell / dpa