POL-IZ: 150224.6-Meldorf: Fahren ohne Fahrerlaubnis

24.02.2015 – 14:46

Kreis Dithmarschen (ots) – Ein 17-Jähriger, wohnhaft in Meldorf und lediglich im Besitz einer Mofa-Prüfbescheinigung, befuhr am Montag das Heider Stadtgebiet mit etwa 50 km/h. Damit hatte sich der Jugendliche, der lediglich berechtigt ist, motorisierte Zweiräder im öffentlichen Straßenverkehr zu führen, die bauartbedingt nicht schneller als 25 km/h fahren können, ins Unrecht gesetzt.

Gegen ihn fertigten die Beamten eine Strafanzeige. Sie beinhaltet den Vorwurf „Fahren ohne Fahrerlaubnis“, ein Verstoß gegen Paragraph 21 StVG. Darin heißt es unter anderem: „Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat.“ Unterwegs gewesen ist der Jugendliche laut Polizeibericht mit einem Mofa, von dem er die „Drosselung“ zuvor entfernt hatte. Auch das ist nicht statthaft.

Hermann Schwichtenberg

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Quelle: news aktuell / dpa