23.02.2015 – 16:17
Oldenburg (ots) –
Oldenburg/Wildeshausen Am Donnerstag, den 19. Februar 2015, führten Beamte der Polizeidirektion Oldenburg unterstützt durch zwei Beamte der Ortspolizeibehörde Bremerhaven im Rahmen einer Ausbildungskontrolle mit Schwerpunkt "Erkennen technische Mängel an Nutzfahrzeugen", eine Kontrolle des Schwerlastverkehrs auf der Tank- und Rastanlage "Wildeshausen-Süd" an der BAB 1 durch. Die Beamten kontrollierten 26 Nutzfahrzeuge und Kraftomnibusse kontrolliert, von den kontrollierten Fahrzeugen wurden 18 mit teilweise erheblichen Mängeln beanstandet. Neun dieser beanstandeten Fahrzeuge musste aufgrund der schwerwiegenden technischen Mängel die Weiterfahrt vorläufig, davon drei Fahrzeugen der Betrieb komplett untersagt werden. Hier die herausragenden festgestellten Verstöße: Am Fahrzeug eines 53-jährigen Südeuropäers stellten die Beamten eine gerissene Bremsscheibe sowie zwei defekte Reifen fest. Zudem funktionierte die Feststellbremse des Sattelanhängers nicht. Das Fahrzeug war mit 10.000 kg Gemüse beladen und auf dem Weg von Spanien nach Dänemark. Nachdem das Fahrzeug dem TÜV vorgeführt worden war, musste der Betrieb des Fahrzeuges untersagt werde. Es folgte die Reparatur in der Fachwerkstatt und die Festsetzung einer Sicherheitsleistung. Ebenfalls zu Ende war die Fahrt für einen 52-jährigen deutschen Fahrzeugführer, der auf dem Weg von den Niederlanden nach Bremen war. Sein Fahrzeug war mit E-Bikes beladen. Die Beamten stellten vor Ort sowohl am Lkw als auch am Anhänger schwerwiegende Bremsenmängel fest. Nach der Vorführung beim TÜV musste auch hier der Betrieb des Fahrzeuges untersagt und die anschließende Begleitung in eine Fachwerkstatt durchgeführt werden. Gegen den Fahrzeugführer folgte die Einleitung eines Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahrens. Ein griechischer 56-jährige Fahrzeugführer, auch gleichzeitig Fahrzeughalter, war mit seinem Kühlzug auf dem Weg von Griechenland nach Norddeutschland, um Frischfleisch für sein Heimatland aufzunehmen. Auch hier waren die Mängel im Bereich der Bremsanlage so schwerwiegend, dass der Betrieb untersagt werden musste und auch hier die Untersuchung beim TÜV, die Reparatur in der Fachwerkstatt und die Festsetzung einer Sicherheitsleistung gegen den Verantwortlichen folgten. Einem 41-jährigen ausländischer Fahrzeugführer musste die Weiterfahrt untersagt werden, weil er unter dem Einfluss von alkoholischen Getränken stand. Er war mit 22.000 kg Supermarktartikeln auf dem Wege von den Niederlanden nach Schweden. Ein Test mit dem mobilen Alkomaten ergab eine Atemalkoholkonzentration von 0,82 %o. Hier wurde eine Sicherheitsleistung in Höhe von 1.100,- EUR festgesetzt. Die Überführungsfahrt eines deutschen Linienbusses war ebenfalls an der Kontrollstelle zu Ende, weil der 53-jährige Fahrzeugführer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war. Er war in Essen/Ruhr losgefahren und wollte nach Sittensen. Auf ihn und seinem Arbeitgeber kommt nun ein Strafverfahren zu. Ein 52-jähriger osteuropäischer Fahrzeugführer war mit seinem Fahrzeug von den Niederlanden auf dem Weg nach Litauen. Im Rahmen der Kontrolle stellten die Beamten mehrere schwere Mängel am Sattelzug fest. Dazu kam noch eine nicht ausreichend gesicherte Klein-Lokomotive, die der Fahrzeugführer nahezu ungesichert auf der Ladefläche zwischen anderen Ladegütern gestellt hatte. Nach erfolgter Nachsicherung und Behebung der technischen Mängel in einer Fachwerkstatt, konnte er seine Fahrt fortsetzen. Auch gegen ihn wurde eine Sicherheitsleistung festgesetzt. Weiterhin beanstandeten die Kontrolleure Beanstandet zwei Reifen eines Gefahrgutsattelzuges. Der 62-jährige Fahrer war mit einer Abfallladung auf dem Weg von Osnabrück nach Brunsbüttel. Nachdem die Reifen vor Ort gewechselt waren, konnte er seine Fahrt fortsetzen.
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