23.02.2015 – 11:44
Zittau (ots) – Am 21.02.2015 gegen 14:45 Uhr kontrollierte eine Streife der Bundespolizeiinspektion Ebersbach in Zittau einen 37-jährigen deutschen Staatsbürger. Dabei wurde festgestellt, dass der Mann in seiner Jackentasche griffbereit ein sogenanntes Einhandmesser mitführte. Diese Messer sind zwar ohne Altersbeschränkung frei erwerbbar, unterliegen in Deutschland allerdings einem Führungsverbot, sofern kein berechtigtes Interesse, wie z.B. zum Zweck der Berufsausübung, vorgebracht werden kann. Das Messer wurde vor Ort sichergestellt, die Ordnungswidrigkeit nach dem Waffengesetz bearbeitet zuständigkeitshalber die Landespolizei Sachsen.
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