22.02.2015 – 10:00
Oldenburg (ots) – ++Trunkenheitsfahrt++ Am Samstag, dem 21.02.2015 wurde um 06.00 Uhr in 26160 Bad Zwischenahn, Eyhauser Allee, ein 33jähriger Pkw-Führer aus dem Landkreis Cloppenburg kontrolliert. Der Pkw-Führer fiel den Beamten auf, da er mehrfach und offensichtlich grundlos seine Fahrgeschwindigkeit änderte. Bei der anschließenden Kontrolle wurde festgestellt, dass der 33jährige unter Alkoholeinfluss stand. Der freiwillig durchgeführte Atem-Alkoholtest ergab einen Wert von 1,66 Promille AAK. Auf der Dienststelle des PK Bad Zwischenahn erfolgte eine Blutentnahme, der Führerschein wurde sichergestellt, die Weiterfahrt untersagt. Der Beschuldigte erklärte gegenüber den Beamten, dass er am Abend des 20.02.15 eine Kohlfahrt besucht hätte und dort zum Kohlkönig ernannt worden wäre.
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